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Geschrieben von Gabi am 14.02.2010, 10:48 Uhr

@Gisela67 - Nachteilsausgleich

Hallo Gisela,
mich interessiert, woher Du die Information hast, dass es bei nachgewiesener Dyskalkulie hier in NRW einen Nachteilsausgleich gibt? Ich dachte bislang, den gibt es nur bei Legasthenie. Hast Du ggf. eine Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Lg Gabi

 
5 Antworten:

Das interessiert mich auch

Antwort von Din+Baby am 14.02.2010, 16:48 Uhr

Unser Sohn hat auch Dyskalkulie und von einem Nachteilsausgleich hab ich bis jetzt noch nichts gehört, leider.
Wäre schön wenn es da was gäbe was man nachlesen kann.

Gruß Nadine

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Nur in Niedersachsen, Brandenburg und Meckpomm

Antwort von Miffi am 14.02.2010, 18:42 Uhr

Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie
kenne ich nur aus
Niedersachsen,
Meckpomm und
Brandenburg.

Nachzulesen in den Erlässen bzw. Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Länder.
siehe: http://www.deutschstunden.de/Links/Deutsch/LRS/Erlasse

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Re: @Gisela67 - Nachteilsausgleich

Antwort von Gisela67 am 14.02.2010, 22:02 Uhr

Hallo Gabi,

nur weil es nicht im Schulgesetz steht, kann die Schule trotzdem so verfahren! Das weiß ich von meinen Kollegen, auch wenn ich zur zeit in Erziehungsurlaub bin, die tagtäglich mit solchen "Sachen" zu tun haben. Genauso, wie mit einem amtlichen Attest über diese Teilleistungsstörung, die Mathenote nicht versetzungsrelevant ist und/oder zur Empfehlung über die weitere Schullaufbahn herangezogen werden sollte - das haben mir nicht nur meine liebe Kollegen, sondern auch der Schulpsychologe und unsere Schulleiterin erklärt. Von daher ist eine Abklärung auf jeden Fall der bessere Weg - meiner Meinung nach.

Wenn du weitere Informationen dazu suchst, such mal ein bißchen auf der Homepage der Kultusministerkonferenz da findet man nämlich auch die Regelungen, die nicht im Schulgesetz eines Landes stehen, sondern als "Empfehlung" auf den Kultusministerkonferenzen oder Amtschefskonferenzen geregelt und verabschiedet werden. Oder wende dich ans Schulamt.

Das ist wohl das größte Problem bei Dyskalkulie, dass es eben keine klare Regeln gibt. Die eine Schule bietet Hilfestellungen und bewertet anders, so dass auch diese Kinder aufs Gym können. Die andere Schule "ruht" sich auf dem Schulgesetz aus, wo von sowas nicht die Rede ist und fertig.

In jedem Fall sollte man aber zuerst mit der Schulleitung reden oder ggf. eine Schule suchen, die Rahmenbedingungen stellt, mit denen auch ein Dyskalkulie-Kind über die Runden kommt.

Liebe Grüße
Gisela

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Re: Hier der Beschluss der KMK

Antwort von Gisela67 am 15.02.2010, 12:35 Uhr

Hatte heute morgen etwas mehr Zeit und konnte die entsprechende Stelle heraussuchen:

Anstatt den kompletten 3-seitigen Text, in dem u.a. erklärt wird, dass LRS und Dyskalkulie nicht gleichwertig behandelt werden können, da die Erforschung der Ursachen usw. noch nicht hinreichend abgeschlossen ist, poste ich nur den entsprechende Auszug:


"Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit besonderen Schwierigkeiten
im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen
_______________________________________________________________
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007)

...... Dies stellt nicht die Praxis einzelner Länder in Frage, in der Primarstufe Schülerinnen und
Schülern mit manifesten Rechenstörungen besondere Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen oder
die Möglichkeit zu geben, durch individuell ergänzende oder zusätzliche Aufgaben ihre Kompetenzen
in weiteren Bereichen der Mathematik darstellen zu können und dies bei der Leistungsbewertung
zu berücksichtigen, um der Generalisierung von Misserfolgserlebnissen auf
die allgemeine Lernmotivation vorzubeugen."

In "normalem" Deutsch heißt dies: Die Schule darf, muss aber nichts tun. Allerdings stammt der Erlass aus dem Jahr 2007, so dass es hoffentlich in nächster Zeit einen neuen weitreichenderen und verbindlicheren Beschluss geben wird.

Wer den kompletten Beschluss haben möchte, kann ihn entweder auf der Seite der Kultusministerkonferenz downloaden oder mir eine PN senden - dann leite ich die PDF-Datei gerne weiter.

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Re: Hier der Beschluss der KMK

Antwort von Gabi am 15.02.2010, 18:00 Uhr

Hallo Gisela,
genau den Text habe ich auch und da steht ja auch, dass eben bei Dyskalkulie nicht auf die Notengebung verzichtet werden kann. Schön, wenn im Bereich der Primarstufe besondere Hilfen gegeben werden, aber ab Klasse 5 ist es damit an den meisten Schulen vorbei und Mathe wird voll benotet.
Ich hoffe auch, dass sich da noch was ändert!
Danke für Deine Mühe.
Lg. Gabi

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