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Geschrieben von Gisela67 am 15.02.2010, 12:35 Uhr

Hier der Beschluss der KMK

Hatte heute morgen etwas mehr Zeit und konnte die entsprechende Stelle heraussuchen:

Anstatt den kompletten 3-seitigen Text, in dem u.a. erklärt wird, dass LRS und Dyskalkulie nicht gleichwertig behandelt werden können, da die Erforschung der Ursachen usw. noch nicht hinreichend abgeschlossen ist, poste ich nur den entsprechende Auszug:


"Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit besonderen Schwierigkeiten
im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen
_______________________________________________________________
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007)

...... Dies stellt nicht die Praxis einzelner Länder in Frage, in der Primarstufe Schülerinnen und
Schülern mit manifesten Rechenstörungen besondere Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen oder
die Möglichkeit zu geben, durch individuell ergänzende oder zusätzliche Aufgaben ihre Kompetenzen
in weiteren Bereichen der Mathematik darstellen zu können und dies bei der Leistungsbewertung
zu berücksichtigen, um der Generalisierung von Misserfolgserlebnissen auf
die allgemeine Lernmotivation vorzubeugen."

In "normalem" Deutsch heißt dies: Die Schule darf, muss aber nichts tun. Allerdings stammt der Erlass aus dem Jahr 2007, so dass es hoffentlich in nächster Zeit einen neuen weitreichenderen und verbindlicheren Beschluss geben wird.

Wer den kompletten Beschluss haben möchte, kann ihn entweder auf der Seite der Kultusministerkonferenz downloaden oder mir eine PN senden - dann leite ich die PDF-Datei gerne weiter.

 
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