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Geschrieben von Julie am 24.06.2011, 13:56 Uhr

geht das überhaupt ?

Ich müsste es noch mal recherchieren, aber meines Wissens darf der Arbeitgeber / Lehrherr nach der Probezeit (meistens drei Monate) das Ausbildungsverhältnis nur noch "außerordentlich" kündigen (sog. fristlose Kündigung).
Dazu müssten aber wichtigere Gründe vorliegen als "nur" Träumerei (bei uns hat es letztens einen Azubi "getroffen" wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung - zu Recht, wie ich meine).
Wende dich bitte an die Handwerkskammer bzw. die zuständige Industrie- und Handelskammer oder an die Gewerkschaft.
LG, J.

 
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