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Geschrieben von couteau am 11.05.2011, 22:52 Uhr

Bafög oder Hartz4

hallo,
deine tochter muss nichts zurückzahlen, da es hier um s.g. schülerbafög geht.
studentenbafög muss man zu 50% zurückzahlen, aber maximal 10.000 euro.

 
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