Geschrieben von luckymona am 29.04.2011, 21:42 Uhr |
Bafög oder Hartz4
Da ich mich von meinem Partner trenne, muss ich nun ALG2 beantragen. Dort sagte man mir, dass ich für meine Tochter Bafög beantragen soll, weil sie eine schulische Ausbildung machen will.
Muss ich das Bafög, was ja als zinsloses Darlehen gezahlt wird, zurückzahlen? Oder meine Tochter?
LG
Re: Bafög oder Hartz4
Antwort von Nessa123 am 30.04.2011, 1:13 Uhr
hallo,
ich fange dieses jahr auch eine schulische ausbildung an ( zur Pflegeasisstentin ) ich beantrage das zwar nicht aber so wie ich das verstanden habe múss der/die auszubildene es zurückzahlen wenn sie im job ist.bin mir aber nicht sicher
lg
Re: Bafög oder Hartz4
Antwort von Jutta T. am 30.04.2011, 8:31 Uhr
Deine Tochter müsste es zurück zahlen.
Gruß
Jutta
Re: Bafög oder Hartz4
Antwort von dhana am 30.04.2011, 11:33 Uhr
Hallo,
Studentenbafög muss man zurückzahlen, Schülerbafög nicht - das sind 2 verschiedene Bafögarten und nicht alle muss man zurückzahlen.
Ich habe eine schulische Berufsausbildung gemacht, bei der Schulgeld gezahlt werden musste - und musste mein Bafög danach nicht zurückzahlen.
Lg Dhana
Re: Bafög oder Hartz4
Antwort von luckymona am 30.04.2011, 20:52 Uhr
Danke für eure Antworten, dann muss ich mich da nochmal genauer informieren.
Re: Bafög oder Hartz4
Antwort von doschia am 01.05.2011, 17:43 Uhr
es ist, wie dhana geschrieben hat: Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden. Ich selbst erhielt es in der Oberstufe des Gymnasiums, musste nichts zurückzahlen, und das ist auch heute noch so.
Beim Studentenbafög bin ich nicht ganz sicher, ob wirklich alles zurückgezahlt werden muss oder nur die Hälfte.
Re: Bafög oder Hartz4
Antwort von couteau am 11.05.2011, 22:52 Uhr
hallo,
deine tochter muss nichts zurückzahlen, da es hier um s.g. schülerbafög geht.
studentenbafög muss man zu 50% zurückzahlen, aber maximal 10.000 euro.