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Geschrieben von cassie am 06.07.2007, 22:48 Uhr

Ab wann gemeinsame Nächte erlauben ?

also rein rechtlich dürfen die beiden wohl sex haben, da beide über 14, aber unter 16. ABER ich weiss nicht, inwieweit du deine fürsorgepflich (§171 stgb) verletzt, wenn du es ihnen quasi erlaubst...

auf der anderen seite würde ich rein vom gefühl her sagen: wenn sich die eltern von beiden sicher sind, dass die beiden keine übereilten entscheidungen treffen... also mir wäre es da lieber, sie machen es bei uns daheim, als irgendwo heimlich "draussen" ;-).

 
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