Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von paula80, 28. SSW am 28.01.2013, 10:06 Uhr

Sorgerechtsregelung Schweiz?

Schwierige Lage.
Ich würde mich bei der ProFamilia an deiner Stelle beraten lassen.
Du bräuchtest ihn ja nichtmal als Vater angeben bei der Geburt. Vater unbekannt könntest du sagen. Allerdings könntest du dann keinen Unterhalt von ihm fordern und dein Kind wäre nicht erbberechtigt. Allerdings wärst du diese Machtspielchen los.
Einklagen könnte er das Sorgerecht natürlich wenn du ihn als Vater angibst. Es ist zwar nicht so einfach der Mutter das Kind wegzunehmen, aber er könnte dir das Leben sehr schwer machen wenn er das Kind unbedingt will.

 
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