Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von stolzemami92 am 28.01.2013, 9:38 Uhr

Sorgerechtsregelung Schweiz?

Wie ist das geregelt, wenn der Erzeuger Schweizer ist und ich deutsche?
Also ich lebe in Deutschland und er in der Schweiz. Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus? Liegt es nach der Geburt bei mir oder ist es geteilt?

 
41 Antworten:

Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von februar2007, 31. SSW am 28.01.2013, 9:42 Uhr

Solange ihr kein gemeinsames Sorgerecht erklärt, hast du alleiniges.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass er Schweizer ist ;)
Was ihr in eurem Fall für die Vaterschaftsanerkennung braucht, weiß ich aber leider auch nicht.

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 9:52 Uhr

ok. Das wichtigste ist, dass er das Sorgerecht nicht bekommt, da er das Kind eigentlich nicht will. Sollte ich es bekommen will er es mir aber wegnehmen. Er sagt ich kann dem Kind nichts bieten und er hat Geld und Arbeit ist älter und somit hat er mehr Erfahrung und so...

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von februar2007, 31. SSW am 28.01.2013, 10:01 Uhr

Also, er kann dir dein Kind nicht einfach so wegnehmen.
Auch nicht mit den Argumenten, die er anbringt.
DU kannst ihm allerdings auch nicht den Kontakt zu seinem Kind verbieten.
Ihr solltet vernünftig sein und zum Wohl des Kindes handeln und keine Machtspielchen auf dessen Rücken austragen.
Du solltest einen Termin bei ProFamilia vereinbaren und dich beraten lassen.
In welcher Woche bist du denn?

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 10:05 Uhr

bin noch ganz am Anfang und noch am überlegen ob ich es behalte oder nicht. Darum sind solche Dinge für mich sehr wichtig zu wissen

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von paula80, 28. SSW am 28.01.2013, 10:06 Uhr

Schwierige Lage.
Ich würde mich bei der ProFamilia an deiner Stelle beraten lassen.
Du bräuchtest ihn ja nichtmal als Vater angeben bei der Geburt. Vater unbekannt könntest du sagen. Allerdings könntest du dann keinen Unterhalt von ihm fordern und dein Kind wäre nicht erbberechtigt. Allerdings wärst du diese Machtspielchen los.
Einklagen könnte er das Sorgerecht natürlich wenn du ihn als Vater angibst. Es ist zwar nicht so einfach der Mutter das Kind wegzunehmen, aber er könnte dir das Leben sehr schwer machen wenn er das Kind unbedingt will.

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von paula80, 28. SSW am 28.01.2013, 10:07 Uhr

wie weit bist du?
Wenn du es nicht behalten möchtest, warum dürfte er es nicht haben wenn er es möchte?

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 10:20 Uhr

Ich möchte es behalten ich habe nur große Angst, dass er es mir wegnimmt und deswegen bin ich am überlegen ob ich es behalte

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von paula80, 28. SSW am 28.01.2013, 10:36 Uhr

Was hätte er für Gründe es dir wegzunehmen? Solange du "normal" lebst, das Kind ernährst und dich kümmserst wird es dir keiner so leicht wegnehmen. Du bist bestimmt jung, Jahrgang 92 denke ich aufgrund deines Mitgliednamens?
Wenn du jetzt nicht gerade unter der Brücke lebst und Drogen nimmst gibt es kaum Gründe dir das Kind wegzunehmen.
Geh zur ProFamilia, lass dich beraten. Hast du familäre Unterstützung? Hast du Kontakt zum Kindsvater? Oder war es eher ein Flirt?

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 10:46 Uhr

Ja ich bin 20.
Wir waren 6 Wochen zusammen und jetzt blockt er ab und will nur wissen wie ich mich entscheide

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von Mami-Franzi19 am 28.01.2013, 10:56 Uhr

Oft sind sowas auch nur leere Worte.
Die meisten Väter wissen das sie es eh nicht schaffen.
Nur eil du angst hast er könnte es dir wegnehmen würde ih es nicht abtreiben. Ich würde von anfang an mti jemanden darüber sprechen, jugendamt, profamilia was auch immer.
Als mein ex damals bei der großen sagte ich solle aufpassen das er nicht einfach mal vor der tür steht und sie mitnimmt bin ich gleich zum jugendamt und hatte eine tolle frau die für mich da war.
Und nun sind 2 Jahre seitdem vergangen und er hat sie 1-2 mal gesehen seitdem, hat kein interesse an ihr.

Er kann sich das geteilte Sorgerecht einklagen, aber nur weil er das hat heißt es nicht das das baby auch einfach bei ihm leben kann.
Solange DU es willst wird es bei dir bleiben, es müssen SEHR trifftige Gründe vorliegen das es dir weggenommen wird.

Aber wie gesagt, wenn du sagst er will das baby nicht bezweifle ich das er es dir wirklich wegnehmen will, wenn doch stehen die chancen eher gering das er das auch schafft. Vllt hofft er ja wirklich das du es abtreibst damit er kein unterhalt zahlen muss.

Ich wünsche dir viel glück!

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von paula80, 28. SSW am 28.01.2013, 11:13 Uhr

Wie weit bist du in der Schwangerschaft?

Möchtest du ihn als Vater angeben? Du könntest ihn ja auch verleugnen.

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 11:19 Uhr

ja ich werde ihn angeben gerade aufgrund der finanziellen situation...

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So einfach ist das nicht.

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 11:26 Uhr

Zwar hat er im Augenblick mehr Geld und ein "besseres Leben" (wobei mehr Geld nicht besseres Leben bedeutet) aber wenn er hier ein Kind hat, kann er auch nicht mehr voll arbeiten gehen.

Wenn er es möchte, muss er auch Zeit haben, das ist hier wichtig.

Du kannst nicht einfach ein Kind haben und dann 100% arbeiten gehen.
Also im Grunde geht das schon, aber nicht, wenn Du um das Sorgerecht kämpfst. Demfall wäre das Kind bei der Mutter sicher besser aufgehoben.
Es ist wichtig, dass das Kind primär bei einem Elternteil ist und nicht bei einer Tagesmutter untergebracht wird, nur um das Sorgerecht zu haben.

Verstehst Du wie ich meine?

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Re: So einfach ist das nicht.

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 11:27 Uhr

ja verstehe ich. Es macht mir nur Angst zumal er auch deutlich älter ist und schon drei Kinder hat

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Re: So einfach ist das nicht.

Antwort von paula80, 28. SSW am 28.01.2013, 11:32 Uhr

Meinst du weil man älter ist bekommt man eher ein Kind zugesprochen? Das ist quatschl!
Schau dir doch an was es für gemeine Regelungen bei Adoptionen gibt. Wenn du über 35 bist bekommst du z.B. keinen Säugling mehr in Deutschland zur Adoption. Älter sein spricht überhaupt nicht für ihn. Wenn dann eher dass er mehr Erfahrung hat um dich einzuschüchtern. Was er ja auch wie man sieht schafft. Du bist ängstlich, du bist jung, er weiß es auszunutzen.
Geh zur ProFamilia, lass dich beraten. Seine Chancen dir das Kind wegzunehmen stehen schlecht wenn du in halbwegs normalen Verhältnissen lebst.

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von princesz89, 35. SSW am 28.01.2013, 11:38 Uhr

Die Frage wie weit du bist wurde mittlerweile glaube ich schon 5x gestellt und du hast kein einziges Mal geantwortet, warum?

Zu einem Kind gehören Mutter und Vater und wenn er erwachsen ist und auch so denkt sollte er das eig wissen.

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Re: So einfach ist das nicht.

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 11:39 Uhr

Das ist zwar beeindruckend, aber spielt keine Rolle.

Das macht Dich ja nicht zu einer schlechten Mutter.

Leben die drei Kinder denn bei ihm?

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Also, ich würde sagen...

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 11:41 Uhr

...versuch bloss vernünftig zu handeln.
Handle immer mit Bedacht und mit Rücksicht auf mögliche Konsequenzen. Dann machst Du das schon richtig.

Ich hoffe, Du hast nie zu ihm gesagt:

Bevor ich es Dir gebe, lasse ich es eher wegmachen oder so.
Sowas legt der Dir später falsch aus.

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Eine andere Frage die sich mir aufdrängt...

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 11:42 Uhr

...du hast den Namen stolze Mami gewählt.

Wenn Du so stolz bist, ist die Frage, ob Du das Kind wegmachen lässt eigentlich doof oder?

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Re: Eine andere Frage die sich mir aufdrängt...

Antwort von princesz89, 35. SSW am 28.01.2013, 11:43 Uhr

Vllt hat sie ja auch schon ein Kind, sie gibt ja nicht viel Preis.

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von ina91, 16. SSW am 28.01.2013, 11:55 Uhr

Lass dir doch nicht solche Angst machen

Niemand nimmt einer Mutter so einfach das Baby weg ganz egal ob er älter ist und dem Kind finanziell mehr bieten kann

Wenn du das Kind bekommst und nichts machst hast erstmal automatisch du das alleinige Sorgerecht.
Wenn er aber drauf besteht wird das relativ schnell geteilt.....ich persönlich finde das auch fair so immerhin ist er der Vater

Am besten du suchst möglichst schnell eine Beratungsstelle auf....die können dir sehr gut weiterhelfen und dich umfassend beraten sowohl was deine Rechte aber auch was deine Pflichten sind

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 12:02 Uhr

ich bin 6 ssw und ja ich habe bereits ein Kind

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von kaba am 28.01.2013, 12:03 Uhr

und wenn du einfach bei der geburt den namen der vaters nicht angibst???

keine ahnung ob das geht ??

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Also ich würde fast sagen...

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 12:03 Uhr

...die "Auflagen" das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht (das meinst du wohl eigentlich) zu bekommen sind in der Schweiz fast strenger, als in Deutschland.

Wir hatten hier letztens einen Fall, dass ein Junge sich penetrant in der Schule daneben benommen hat (die Eltern hatten zu Hause wohl auch so Probleme mit ihm).

Als es dann zu einem klärenden Gespräch zwischen Eltern und Schulleitung kam, kam die Frage auf, ob den Eltern das Sorgerecht vorübergehend entzogen wird und die Vormundschaftsbehörde dies übernähme. Das Kind sollte dann wohl bis auf weiteres in ein Internat.

Das hört sich auf den ersten Blick hart an, ist aber im Sinne des Kindes, weil es die Eltern nicht mehr als autorithäre Personen ansah und sich nicht mehr erziehen liess.
Gibt es sowas in Deutschland auch? So radikal mein ich?

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Re: Also ich würde fast sagen...

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 12:06 Uhr

@ swiss-mom hmm dafür kenne ich mich zuwenig damit aus

den Namen nicht anzugeben geht nicht, da das Amt Unterhalt fordern wird zumal ich diesen auch brauchen werde...

ich will dem Vater das Kind nicht vorenthalten aber ich möchte nicht, dass er es mir wegnimmt

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@swiss-mom

Antwort von princesz89, 35. SSW am 28.01.2013, 12:06 Uhr

Ja das gibt es hier in Deutschland auch.
War bei unseren Nachbarn der Fall, als er sich dann aber dort gebessert hatte was glaube ich 2 Jahre dauerte, durfte er wieder nach Hause.

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Re: Also ich würde fast sagen...

Antwort von princesz89, 35. SSW am 28.01.2013, 12:08 Uhr

Ich habe schon oft gehört das der Name nicht angegeben wurde.
Wenn man zb mit mehreren Männern geschlafen hat und es einfach nicht weiß kannst du ja nicht willkürlich einen Namen hinschreiben. Das ist jetzt nicht auf dich bezogen, aber eigentlich geht das..

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Re: Also ich würde fast sagen...

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 12:09 Uhr

Ja grundsätzlich geht das das bestreite ich garnicht. Aber zwecks Unterhalt muss ein Vater angegeben werden

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von mf4 am 28.01.2013, 13:14 Uhr

Das SR hast (weil nicht verheiratet... nehme ich an) erstmal allein.
Er kann dir das SR nicht wegnehmen ohne triftige Begründung aber er kann das halbe SR versuchen zu bekommen. Um ihm das zu verwehren oder später wegzunehmen muss es ebenfalls triftige (dem Kindeswohl schadende) Gründe geben.

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Frage

Antwort von mf4 am 28.01.2013, 13:22 Uhr

Was soll er dir denn wegnehmen?
Das Kind? Das Sorgerecht?

Mit welcher Begründung denn?

Sowas geht nur, wenn er die nachsagen (und das auch zu beweisen ist) kann, dass du eine drogensüchtige Mutter bist, die ihr Kind verwahrlosen lässt (zum Beispiel).

Kindeswohlgefährdung... wenn es diese nicht gibt dann haben Mutter und Vater das Recht auf Sorge. Umgangsrecht ist eine ganz andere Geschichte, wie auch Unterhalt. Er hat auch das Recht auf Umgang so wie die Pflicht den Unterhalt zu zahlen... dazu ist völlig unwichtig, wer das SR hat.

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Re: Also ich würde fast sagen...

Antwort von mf4 am 28.01.2013, 13:23 Uhr

Selbst wenn du ihn nicht angibst kann er es einklagen als Vater anerkannt zu werden. Immerhin weiß er von der Schwangerschaft.

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Re: Also ich würde fast sagen...

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 13:29 Uhr

Aber wenn das Sorgerecht geregelt ist (z.B. geteiltes Sorgerecht) kann er Dir nicht so einfach das Kind wegnehmen, das ist dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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Solange sie kein Mätel hört...

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 13:30 Uhr

sorry, der musste sein....

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lol

Antwort von mf4 am 28.01.2013, 13:37 Uhr

du bist auch schon völlig forums-geschädigt wie ich sehe

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Ich würde immer versuchen das alleinige Sorgerecht zu bekommen

Antwort von olki, 37. SSW am 28.01.2013, 13:42 Uhr

Ich habe da ein etwas anderen blich auf das sorgerecht.
Ich hab ein 16 jährigen Sohn aus erster Ehe für den ich das alleinige Sorgerecht habe. Und das ist un d war mir immer wichtig!
Bei geteiltem MÜSSEN alle entscheidungen gemeinsam getroffen werden ZB Kinderausweisbeantragengeht alleine nicht Diew entscheidunng welcher Kindergarten welche Schule für alldas braucht mann dann den Vater und der MUSS mit unterschreiben was schwierig sein kann wenn er im Ausland lebt. Ich würde immer von Anfang an mit dem Jugendamt zusammen arbeiten und ein grosszügiges besuchsrecht anbieten aber niemals das Sorgerecht teilen eben zum wohle des Kindes Bei mir hat es geklappt obwohl es ein eheliches Kind ist und es da ja grunsätzlich geteilt wird.

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Re: Ich würde immer versuchen das alleinige Sorgerecht zu bekommen

Antwort von stolzemami92 am 28.01.2013, 13:50 Uhr

ok das klingt sehr aufmunternd

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Re: lol

Antwort von swiss-mom am 28.01.2013, 13:58 Uhr

irgendwie glaube ich das langsam auch

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Re: Ich würde immer versuchen das alleinige Sorgerecht zu bekommen

Antwort von mf4 am 28.01.2013, 13:58 Uhr

Man muss sagen, dass es früher ganz easy war das alleinige SR zu behalten und auch zu bekommen als Mutter. Ich habe es sogar für eheliche Kinder allein bekommen und behalten.
Ich bin seit 26 Jahren Mutter von 4 Kindern für die ich alle und seit der Trennung immer das alleinige SR hatte...
das ist aber nun anders als vor 16 oder 26 Jahren...
Väter haben mehr Rechte und bekommen auch eher das halbe SR.

Ich musste in all den Jahren genau 2 Mal das SR nachweisen und das war für Konto-Eröffnung und Reisepässe... es ist nicht so, dass man wegen jedem Pups den Vater bitten muss und selbst wenn man müsste, er sich sträubt kann man seine Einwilligung ersetzen lassen.

Eheliche Kinder und alleiniges SR gibt es heute nur noch, wenn einem Elternteil wegen sehr sehr triftigen Gründen das SR entzogen wird...

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Oder wenn man sich vorher einigt das mutter das alleinige Sorgerecht bekommt

Antwort von olki, 37. SSW am 28.01.2013, 14:10 Uhr

Unsere Trennungsphase war sehr lang und in der Zeit musste ich ihn sehr oft zu ämten oder eben kindergarten und Schule anschleppen weil die allgemeine bevollmächtigung nicht akzeptiert wurde. Daher habe ich offen gefragt ob er das auch in Zukunft so haben möchte oder ob er mir seins nich einfach abtritt.
Und er hat es getan.
Wir treffen die wichtigen entscheidungen aber soweit ers geht gemeinsam er kann wenn er will sein sohn täglich sehen dazu gibt es ein besuchsrecht alle 14 tage ein WE und seine Mutter war auch die Tagesmutter meines Sohnes als er noch kleiner war.
Meist sind die Männer am Anfang Sauer war meiner anfangs auch aber jeder will doch das beste für sein Kind und wenn mann offen redet und nicht das gefühl gibt das Kind wegnehmen zu wollen dann kann man sich gut einigen. Und wenn der Vater droht und tobt sieht es um so besser für Mutter aus. Aber im Guten kann mann eigentlich alles erreichen

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Re: Oder wenn man sich vorher einigt das mutter das alleinige Sorgerecht bekommt

Antwort von mf4 am 28.01.2013, 15:22 Uhr

So ähnlich war es hier...
ehelich, es ging um das SR nach der Ehe aber Papa kam gar nicht erst zum Termin um sich zu äußern. So kam ich zum alleinigen SR.So wird das "heutzutage" nicht mehr gehandhabt, ist über 20 Jahre her.

Daher für Neu-Frage immer die Info, dass der Kindsvater (wenn er es denn möchte) auch Recht auf das SR hat und dagegen triftige Gründe sprechen würden. Kind wegnehmen usw. ist natürlich Unsinn, dass darf er natürlich nicht... es sei denn er hat triftige Gründe der Kindsmutter die Fähigkeit zur Sorge abzusprechen.

Da es hier noch kein Kind gibt wird es diese auch nicht geben.

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Re: Sorgerechtsregelung Schweiz?

Antwort von frechemami am 28.01.2013, 21:31 Uhr

Hallo!

Vor 11 Jahren hatte ich das gleiche.... Mein Ex Freund ist Schweizer ich Deutsche..... ich persönlich habe dadurch viele Ämter Probleme gehabt/und habe,da dieses Land nicht in der EU ist.... aber wegnehmen kann Dir dein Kind keiner und da die Ämter in Deutschland kaum Erfahrung haben mit so nem Fall ist echt schwer, aber alles machbar.....

1. Ich habe nur ein 1/2Kind auf der Lohnsteuerkarte da ja das andere Kind dann der Vater hat bei Trennung.... aber der Vater ist SChweizer und zahlt keine Lohnsteuer für das Kind....

2. Mir wurde das Kindergeld gestrichen für meinen Großen, weil ich vor 3 Jahren nochmal Mutter wurde und in Elternzeit war und nicht gearbeitet habe und das Gesetz sagt (nur zwischen Deutschland und Schweiz), wenn die Mutter nicht arbeiten geht und demtentsprechend keine Lohhnsteuer in D zahlst bekommt der Schweizer das Kindergeld dies wird da verrechnet mit dem Staat und D bekommt vom Vater seine Lohnsteuer und die Mutter bekommt eine Differenz ....... da sind wir schon seit einer WEile am überlegen vors Gericht mit zu gehen, weil es kann nicht sein , das Vate rkein Unterhalt zahlt und man nichts machen kann aber er das Kindergeld bekommen kann...

aber das sind echt Kleinigkeiten die es schwieriger machen wo ich perslnlich anraten würde den Vate rnicht anzugeben........ aber es gibt eben auch persönliche Sachen das das Kind den Vater finden kann etc, das man ihn schon angeben sollte..

Gruss

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