Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Zhara1807 am 11.02.2018, 21:38 Uhr

Rechtliche Frage

Hallo. Ich bin minderjährig und schwanger mein Baby wird in 4 Monaten zur welt kommen.. jetzt hab ich eine Frage zum Nachnamen . Der Vater meines Kindes ist volljährig und möchte das unsere Tochter seinen Nachnamen trägt ist das möglich das das kind seinen nachnamen statt meinen trägt

Lg

 
15 Antworten:

Re: Rechtliche Frage

Antwort von misses-cat am 11.02.2018, 21:48 Uhr

Möglich ja aber es ist falls ihr euch trennen solltet nicht rückgängig zu machen.
Klüger wäre es wenn das Baby deinen Namen hat, solltet ihr heiraten und du nimmst den Namen deines Freundes an kann das Baby diesen auch annehmen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Frage

Antwort von Herbstlaub123 am 11.02.2018, 22:08 Uhr

Ja das ist möglich, allerdings solltest du dir das gut überlegen. Solltet ihr euch trennen und du später einen anderen heiraten, wird dein Kind immer anders heißen, denn der Nachname bleibt dann. Anders ist es, wenn das Kind deinen Nachnamen bekommt (was im Normalfall Standard ist bei Unverheirateten), dann kann es auch später (wenn ihr heiratet) den gemeinsamen Nachnamen annehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Frage

Antwort von malini am 11.02.2018, 22:16 Uhr

Was ich bei so einer Antwort nie verstehe: warum sollte das Kind, wenn die Mutter mal jemand anderes als den KV heiraten, einen Namen annehmen, zu dem es keine Verbindung hat, der vom Vater wird aber anfangs abgelehnt?

Nicht böse gemeint, aber die Verbindung zum KV sollte doch immer wichtiger sein.

Ich frage mich das auch oft im Rechtsforum, wenn Mütter wegen einer Namensänderumg fragen.

Klar gibt es Väter, die nach dem Ende der Beziehung auch vom Kind nichts mehr wissen wollen, aber das ist doch (hoffe ich) eher die Ausnahme.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Frage

Antwort von Regina87 am 11.02.2018, 22:35 Uhr

So denke ich auch.
Eine Freundin von mir hat die Tochter mit dem Namen des Vaters eintragen lassen. Es hinterfragt selten jemand ob es wirklich die Mutter ist, mit unterschiedlichen Nachnamen. Bei Männern ist man skeptischer.
Bei meiner Cousine war der Fall, dass das Kind seinen Namen hatte und er nach 6 Monaten abgehauen ist. Hat sich nie mehr gekümmert. Ihr jetziger Ehemann hat die Kleine adoptiert und jetzt haben alle den selben Namen
Für mich war immer klar, dass unser Kind den Nachnamen meines Freundes bekommt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Malini, Regina

Antwort von Nenilein am 11.02.2018, 22:56 Uhr

Ja, natürlich hat das Kind eine Verbindung zum leiblichen Vater.
Vermutlich wird es im Falle einer Trennung aber nunmal bei der Mutter Leben. Heiratet sie einen anderen Mann und nimmt dessen Nachname an ist das der Name der Mutter. Das Kind hat also so gesehen auch einen Bezug zum neuen Namen.
Mir als Mutter ist es wichtig, dass mein Kind MEINEN Nachnamen trägt (und dabei ist mir egal ob ich meinen Mädchennamen, den Name des Vaters oder den Name eines neuen Mannes trage, ICH muss so heißen).
Gibt man einem Kind unter 5 einen anderen Nachnamen durch Hochzeit oder von Geburt an ist das nunmal entgültig.
Und ich würde ebenfalls nicht wollen, dass mein Kind unwiderruflich einen anderen Namen hat als ich, egal mit welchem Bezug.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Malini, Regina

Antwort von Herbstlaub123 am 11.02.2018, 23:40 Uhr

Wieso nur Kindern unter 5?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Malini, Regina

Antwort von Regina87 am 11.02.2018, 23:59 Uhr

Letztlich ist jede Entscheidung individuell. Da gibt es kein besser oder schlechter. Ansichten über Vor und Nachteile sind ja zum Glück unterschiedlich ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Malini, Regina

Antwort von Nenilein am 12.02.2018, 8:26 Uhr

Von besser oder schlechter hat niemand was gesagt. Hier wurde nur gesagt, dass "solche" Antworten nicht verstanden werden, das war also die Erklärung dafür.
Denn auch ich würde meinem Kind keinen anderen Namen als meinen eintragen lassen.

Kinder über 5 werden bei solchen Änderungen selbst nach ihrer Meinung gefragt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Malini, Regina

Antwort von Regina87, 23. SSW am 12.02.2018, 8:35 Uhr

Ich verstehe solche Antworten, hab auch nie was anderes behauptet.
Ich bin einfach nur anderer Meinung, respekriere aber jeden, der anders denkt.
Danke für die "persönlich" an mich gerichtete Erklärung, war aber nicht nötig ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Malini, Regina

Antwort von Nenilein am 12.02.2018, 9:21 Uhr

"Persönlich" war es auch an malini, SIE schreibt eben dass sie solche Antworten nicht versteht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Malini, Regina

Antwort von Herbstlaub123 am 12.02.2018, 9:31 Uhr

Das stimmt nicht. Ich war 7,5 Jahre als meine Eltern geheiratet haben und ich wurde nicht befragt. Das haben meine Eltern festgelegt. Zumindest war es damals so.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Frage

Antwort von Danyshope am 12.02.2018, 10:45 Uhr

Ja ist möglich, er muss halt VOR Geburt die Vaterschaft anerkennen, das gemeinsame Sorgerecht bekommen bzw da du minderjährig bist bekommt er evtl eh das alleinige falls kein Vormund deinerseits bestellt wird. Falls der Vater nicht das alleinige bekommt, kann es auch sein das dein Vormund bzw der für das Kind gestellte entsprechend zustimmen muss. Macht die ganze Sache jedenfalls deutlich komplizierter.

Frage ist halt, was versprecht IHR euch davon? Solltet ihr euch trennen ist es nun einmal wirklich so, das das Kind immer seinen Namen behalten wird. Du wirst also so oder so immer einen anderen Nachnamen wie Dein Kind haben. Solltet ihr euch nicht trennen und gar heiraten, ist es kein Problem das Kind bei der Hochzeit "einzubenennen". Für die Rechte als Vater ist es egal, ebenso wie die als Mutter, wie das Kind heißt. es ist halt einfach behördlich deutlich leichter wenn das Kind erst einmal den Namen der Mutter bekommt.

Ich sage es mal so, es soll Männer geben die brauchen das für IHR Ego, also das das Kind so heißt wie sie. Für die kann es dann ja auch ein Anreiz sein mal in die Pötte zu kommen bezüglich heirat usw. Immerhin, der Vater ist volljährig, er hätte also so viel Verstand walten lassen sollen keine minderjährige zu schwängern. Die Frage sollte man sich also stellen, warum ist es so wichtig welchen Nachnamen das Kind nun bei der Geburt hat?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Herbstlaub

Antwort von Nenilein am 12.02.2018, 10:48 Uhr

Genau, es war damals so ich wurde auch nie gefragt, aber im Namensrecht hat sich viel verändert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Frage

Antwort von Danyshope am 12.02.2018, 10:51 Uhr

Mal zum nachlesen: https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/namenserklaerung_kinder.html

Unser Sohn wurde bei der Hochzeit dann "einbenannt". Vorher trug er meinen Nachnamen, Sorgerecht usw hat der Vater kurze zeit nach Geburt bekommen. es so zu machen, dazu raten hier sogar die Standesbeamten und Ämter. Weil immer wieder Mütter kommen denen dann nach der Trennung eben einfällt, och nee, der Name des Vaters ist doch nichts. Nur ist es dann eben zu spät. Änderungen sind nur in extrem wenigen Fällen möglich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Frage

Antwort von Everlynne am 12.02.2018, 19:05 Uhr

Ich schliesse mich dringendst den vorangegangenen Ausführungen an!! Auch wenn der Freund der Erzeuger ist, bist du als Mutter die, die dem Kind am nächsten steht.

Der Sohn meines Bruders hat seinen Nachnamen bekommen. Aber da stand der Hochzeitstermin für wenige Monate nach der Geburt fest. Jetzt sind beide verheiratet.

Lass dich bitte nicht überreden. Ich wollte niemals, dass mein Baby anders heißt. Sicher kommt bei die auch die Erkenntnis, sobald du dein Kind in den Armen hälst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.