Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von K.D., 31. SSW am 15.12.2015, 17:32 Uhr

Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!

In gewissen Bereich ist es wohl "erlaubt" an Sonn und Feirtagen zu arbeiten, aber bei der Nachtarbeit sehe ich schwarz.
Ruf doch mal beim Gewerbeaufsichtsamt deines Bundeslandes an. Die können dir da sehr kompetent weiterhelfen. Bei selbigem musst dein AG auch deine Schwangerschaft melden und im Zuge dessen eine Gefährdungsanalyse durchführen. Wenn er das MuSchG nicht einhalten kann und dein Arbeitsplatz nicht umgestaltet werden kann, muss er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Wenn du dazu mehr wissen willst, dann kannst mir gerne eine PN schicken.
LG K.D.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.