Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Käthe90, 19. SSW am 15.12.2015, 12:20 Uhr

Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!

Hi , also meines Wissens nachgibt es keine Grenze wieviel Spätschichten du hintereinander machen darfst .
Aber du darfst nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten , und für Arbeit an Sonn- und Feiertagen musst du auch einen Tag frei als Ausgleich bekommen . Und Abends darfst du auch nur bis 20 Uhr arbeiten . Alles nach 20 Uhr gilt als Nachtarbeit und ist nicht erlaubt .

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.