von xdenix94, 6. SSW am 15.12.2015, 11:56 Uhr |
Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Hallo meine lieben,
ich arbeite zurzeit in einem Hotel am Empfang und habe meist Spätschicht ?
Gibt es da eine Regelung wie oft ich Spätschicht arbeiten darf im Monat? Z.B. max 2 Wochen am stück Spätdienst und der rest Frühdienst ?
Und wenn ich Spätdienst arbeite muss ich immer bis 23 Uhr arbeiten. Ist dies erlaubt laut MUSCHG nur bis 22 Uhr aber macht es dem Baby was aus wenn ich eine Stunde länger arbeite ?? >Oder herrscht da absolutes Verbot ?
Und noch ein andres Problem ich darf zwar nicht gekündigt werden 4 MOnate nach der Geburt außer Ausnahmen stand im Gesetz. Wäre eine Ausnahme z.B. das man nur einen 1 Jahres Vertrag hat ?
Mein Vertrag endet am 14.08.2016 und Geburtzstermin ist evtl. der 16.08.16 dürfen Sie den Vertrag auslaufen lassen ? Oder müssen die mich 4 Monate danach weiterhin bezahlen und nicht kündigen ?
Vielen Dank für Eure Antwort....
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von schneggerl am 15.12.2015, 12:18 Uhr
Hallo, schau mal auf das Bild da steht genau beschrieben wann du arbeiten darfst.
Dein Arbeitsvertrag läuft am 16.08. Aus, ob schwanger oder nicht ist bei einer Befristung egal.
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von Käthe90, 19. SSW am 15.12.2015, 12:20 Uhr
Hi , also meines Wissens nachgibt es keine Grenze wieviel Spätschichten du hintereinander machen darfst .
Aber du darfst nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten , und für Arbeit an Sonn- und Feiertagen musst du auch einen Tag frei als Ausgleich bekommen . Und Abends darfst du auch nur bis 20 Uhr arbeiten . Alles nach 20 Uhr gilt als Nachtarbeit und ist nicht erlaubt .
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von Käthe90 am 15.12.2015, 12:22 Uhr
Hier nochmal ein Auszug , gibt natürlich auch Ausnahmen
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von K.D. am 15.12.2015, 12:23 Uhr
Dem Baby schadet es bestimmt nicht wenn du bis 23 Ihr arbeitest, aber Gesetz ist nun mal Gesetz und da solltest du als Schwangere auch auf die Einhaltung selbiges achten.
Wie bereits geschrieben, der Vertrag läuft aus, egal ob schwanger oder nicht.
Würdest du denn auf deine Elternzeit verzichten und arbeiten?
Wenn ja, würde ich das mit dem AG besprechen.
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von xdenix94, 6. SSW am 15.12.2015, 12:31 Uhr
Hallo Ihr Lieben vielen Dank für die Schnelle Antworten.
Klar gesetz ist gesetz bei Uns sind aber nur diese Zeiten möglich, da 24 Stunden besetzt ist dann müsste ja nur wegen mir alles umgestellt werden das wird net funktionieren......
Solang es mir und dem Kind net schadet ist es ja in Ordnung.
Ne bis 20 Uhr funktioniert für die Gastronomie leider nicht.
Hier gilt max. bis 22 Uhr und man darf an Sonn- und Feiertagen arbeiten laut MUSCHG.
D.h. wenn ich an einem Sonntag arbeite muss ich zusätzlich noch einen Tag frei kriegen oder wie ?
Ich bekomme ja meine 2 freien Tage immer.....
D.h. Montag Dienstag frei dann von Mittwoch bis Sonntag arbeiten
da kriege ich doch keinen extra freien Tag mehr für den Sonntag oder ?
Werde wohl komplett Elternzeit machen, da mein Freund wesentlich mehr Verdient somit bleibe ich 3 Jahre daheim.
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von xdenix94, 6. SSW am 15.12.2015, 12:34 Uhr
Darf dann auch keine 6 Tage am Stück arbeiten oder ? Bzw mehr als 6 Tage...... hintereinander auch wenns von einer Woche in die Nächste übergeht oder ?
Z.b. arbeiten von..... Mittwoch dieser Woche bis freitag nächster Woche ??
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von isa2491 am 15.12.2015, 13:28 Uhr
Ich bin krankenschwester, für mich gilt arbektszeit nur von 6-20uhr, keine sonn-oder feiertage, keine nachtarbeit, kein schweres heben ect .. u wie oben schon steht geht ab 20uhr die "nachtarbeit"los
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von Käthe90, 19. SSW am 15.12.2015, 13:48 Uhr
Du darfst schon mehr als 6 Tage am Stück arbeiten , aber wie gesagt nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche . Also kommst drauf am wieviel Stunden du am Tag arbeitest . Schau doch einfach mal ins Mutterschutzgesetz rein, da steht alles genau drin , auch was es für Ausnahmen gibt. Einfach mal googeln. Lg
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von schneggerl am 15.12.2015, 15:42 Uhr
Wenn ich das richtig sehe darfst du definitiv nicht an Sonn-und Feiertagen arbeiten es geht in diesem Gesetz auch nicht darum ob DU das kannst oder nicht. Dein Chef riskiert seine Zulassung wenn er dich nicht nach Gesetz beschäftigt. Ich würde da echt vorsichtig sein. Vielleicht will ja doch mal jemand deinem Chef ans Bein pi..... Und dann stehen alle Jobs auf dem Spiel
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von FrauStorch, 22. SSW am 15.12.2015, 17:18 Uhr
Jap, die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes wird in den Unternehmen auch geprüft. Da geht es dem Unternehmen an den Kragen wenn du die Mutterschutzrichtlinien nicht einhälst. Egal was du meinst zu können oder nicht oder was bei euch sonst so üblich ist. Da hat die Gastronomie halt Pech gehabt.
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von sternenfee75 am 15.12.2015, 17:19 Uhr
Sonntags ist schon erlaubt, wenn man einen Ausgleich hat. Es kommt auf den Beruf an, für Gastronomie, Pflege, gelten etwas andere Vorschriften als im Büro. Ich hab in der 2. Schwangerschaft z.B nur am We gearbeitet.
Der Vertrag läuft normal aus.
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von K.D., 31. SSW am 15.12.2015, 17:32 Uhr
In gewissen Bereich ist es wohl "erlaubt" an Sonn und Feirtagen zu arbeiten, aber bei der Nachtarbeit sehe ich schwarz.
Ruf doch mal beim Gewerbeaufsichtsamt deines Bundeslandes an. Die können dir da sehr kompetent weiterhelfen. Bei selbigem musst dein AG auch deine Schwangerschaft melden und im Zuge dessen eine Gefährdungsanalyse durchführen. Wenn er das MuSchG nicht einhalten kann und dein Arbeitsplatz nicht umgestaltet werden kann, muss er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Wenn du dazu mehr wissen willst, dann kannst mir gerne eine PN schicken.
LG K.D.
Re: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!
Antwort von Nicoletta110 am 15.12.2015, 18:57 Uhr
Also ich arbeite auch im Schichtdienst und habe auch vor das bis zur 12ten Woche so zu belassen. Mein FA meint auch das dem nichts im Wege steht. Dem Krümmel interessiert das in dem Stadium nicht wirklich solange man sich trotzdem die nötigen Pausen gönnt und sich ausreichend Schlaf holt.