Geschrieben von medion, 29. SSW am 28.11.2003, 1:05 Uhr |
muss mich mal abreagieren :-((lang sorry)
Hallo! Im großen und ganzen stimme ich meiner Vorgängerin zu, ich möchte nur noch ergänzen, das wenn das Baby noch innerhalb von 10 Monaten nach Scheidungstermin geboren wird, dein EX als Vater eingetragen wird. Ist leider so, aber du kannst später die Geburtsurkunde ändern lassen, allerdings erst nach einer Vaterschaftsbestimmung vor Gericht. War bei mir auch so, du kannst dann auch gleich veranlassen welchen Nachnamen das Kind bekommen soll, deinen oder den deines Freundes.Bis dann Yvonne
- muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - krümelsmama, 26+0. SSW 27.11.03, 17:46
- Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - hexedei 27.11.03, 19:54
- Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - medion, 29. SSW 28.11.03, 1:05
- Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - julia01, 35. SSW 28.11.03, 7:40
- @medion - julia01, 35. SSW 28.11.03, 7:43
- Re: danke ist auch schon etwas her - medion, 29. SSW 28.11.03, 11:45
- Bürgerliches Gesetzbuch - Lanna, 23. SSW 28.11.03, 13:11
- Danke :-) - krümelsmama, 26+2. SSW 28.11.03, 15:53
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Ich habe hier zwar schon öfters gepostet, aber
@Sammykatze oder alle die eine Beckenlockerung nach der Geburt hatten?
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