Geschrieben von hexedei am 27.11.2003, 19:54 Uhr |
muss mich mal abreagieren :-((lang sorry)
Hallo,
ich bin bisher zweimal mit der Problematik in Berührung gekommen. Einmal weil mein EX-Mann zur Vaterschaftsaberkennung musste und leider weil ich mich viel zu früh erkundigt habe als ich jetzt selber Schwanger war. Ich hatte meinen Scheidungsanwalt gefragt, ich kann mal kurz zusammen fassen.
Wenn ein Kind gezeugt wird, noch bevor man rechtskräftig geschieden ist, ist immer der Ex-Mann der Vater vor dem Gesetzt. Nach der Geburt muss dann das Kind, also stellvertretend ihr einen Antrag stellen auf Vaterschaftsaberkennung oder anerkennung. Es wird dann zum Gerichtstermin kommen wo Dein Ex sagt, nö ist nicht meins, dein Partner sagt, ja ist meins. Somit ist dann alles geklärt und ihr könnt die Geburtsurkunde abändern lassen.
ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Gruß Anke
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- muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - krümelsmama, 26+0. SSW 27.11.03, 17:46
- Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - hexedei 27.11.03, 19:54
- Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - medion, 29. SSW 28.11.03, 1:05
- Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry) - julia01, 35. SSW 28.11.03, 7:40
- @medion - julia01, 35. SSW 28.11.03, 7:43
- Re: danke ist auch schon etwas her - medion, 29. SSW 28.11.03, 11:45
- Bürgerliches Gesetzbuch - Lanna, 23. SSW 28.11.03, 13:11
- Danke :-) - krümelsmama, 26+2. SSW 28.11.03, 15:53
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Ich habe hier zwar schon öfters gepostet, aber
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