Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lanna, 23. SSW am 28.11.2003, 13:11 Uhr

Bürgerliches Gesetzbuch

Hallo,

der Papa kann die Vaterschaft auch anerkennen, wenn Du noch mit deinem Ex verheiratet bist. So wie ich das sehe, ist nur von Bedeutung, ob bereits der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist.

Ich habe folgendes gefunden :

§§ 1592 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 19, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
1. Anerkennung nach deutschem Recht
Die Vaterschaftsanerkennung richtet sich nach deutschem Recht, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Sie kann auch nach deutschem Recht anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein Elternteil
- Deutscher war, auch wenn er außerdem eine fremde Staatsangehörigkeit besaß;
- Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling war oder wenn seine Staatsangehörigkeit nicht festgestellt weden kann und er seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, seinen Aufenthalt in Deutschland hatte.
1.1 Betroffene Kinder
Die Vaterschaft kann zu dem Kind einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung wirksam festgestellt worden ist. Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren worden ist.

 
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