Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von krümelsmama, 26+0. SSW am 27.11.2003, 17:46 Uhr

muss mich mal abreagieren :-((lang sorry)

Hab heute beim Jugendamt angerufen und fühlte mich total verarscht!
Es geht um die Vaterschaftannerkennung,da ich noch in meiner Ehe schwanger geworden bin von meinen jetzigen Freund!Und mir wurde gesagt beim Caritas das ich beim Jugendamt ein Termin machen soll damit geklärt wird das mein jjetziger Freund der Papa is und nich mein ex!Mein ex macht da auch garkeine Probleme nur das schei.. jugendammt spakt ab!
Sie meinte sie müßte genau wissen wann die scheidung beantragt wurde und wann das trennungsjahr durch war interressiert sie garnich naja und da das baby am 3.3.04 kommt is ja noch reichlich zeit und vielleicht bin ich bis dahin schon geschieden bla bla dann is das ja alles viel einfacher bla bla und ich soll mich im januar erst wieder melden!Ich habe das gefühl die hat einfach keinen bock auf den schreibkram,aber mir is das sehr wichtig das mien jetziger partner in der geburtsurkunde steht!
Wem wäre das nich wichtig?Mir schon!Hab voll geheult nach dem telefonat!
Kennt einer von Euch so eine situation?

lg jenny

 
7 Antworten:

Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry)

Antwort von hexedei am 27.11.2003, 19:54 Uhr

Hallo,
ich bin bisher zweimal mit der Problematik in Berührung gekommen. Einmal weil mein EX-Mann zur Vaterschaftsaberkennung musste und leider weil ich mich viel zu früh erkundigt habe als ich jetzt selber Schwanger war. Ich hatte meinen Scheidungsanwalt gefragt, ich kann mal kurz zusammen fassen.
Wenn ein Kind gezeugt wird, noch bevor man rechtskräftig geschieden ist, ist immer der Ex-Mann der Vater vor dem Gesetzt. Nach der Geburt muss dann das Kind, also stellvertretend ihr einen Antrag stellen auf Vaterschaftsaberkennung oder anerkennung. Es wird dann zum Gerichtstermin kommen wo Dein Ex sagt, nö ist nicht meins, dein Partner sagt, ja ist meins. Somit ist dann alles geklärt und ihr könnt die Geburtsurkunde abändern lassen.

ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Gruß Anke
http://www.beepworld.de/members60/hexedei/

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Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry)

Antwort von medion, 29. SSW am 28.11.2003, 1:05 Uhr

Hallo! Im großen und ganzen stimme ich meiner Vorgängerin zu, ich möchte nur noch ergänzen, das wenn das Baby noch innerhalb von 10 Monaten nach Scheidungstermin geboren wird, dein EX als Vater eingetragen wird. Ist leider so, aber du kannst später die Geburtsurkunde ändern lassen, allerdings erst nach einer Vaterschaftsbestimmung vor Gericht. War bei mir auch so, du kannst dann auch gleich veranlassen welchen Nachnamen das Kind bekommen soll, deinen oder den deines Freundes.Bis dann Yvonne

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Re: muss mich mal abreagieren :-((lang sorry)

Antwort von julia01, 35. SSW am 28.11.2003, 7:40 Uhr

Da kann ich dir nur sagen das dein freund erst nach der Scheidung in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Solange steht dein Mann drin.
Bei mir war das auch so. Und so eine Scheidung kann ja immer dauern selbst wenn man sich einig ist.
Du kannst mich gern anmailen.
Hab das alle sschon durch.

LG
Bianka

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@medion

Antwort von julia01, 35. SSW am 28.11.2003, 7:43 Uhr

Das stimmt nicht mehr so ganz. Die Gesetze wurden mittlerweile ein wenig abgeändert, da mit den 10 Monaten stimmt nicht mehr und vor Gericht muß man dazu auch nicht.
Kann alles beim JA erledigt werden.

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Re: danke ist auch schon etwas her

Antwort von medion, 29. SSW am 28.11.2003, 11:45 Uhr

hallo danke für die Info, kann gut sein die ändern ja andauernd die unsinnigsten Gesetze...Aber meine Freundin mußte auch zum Familiengericht, aber bei der gabs auch jede Menge Zoff bei der Scheidung, vermutlich wollten die auf Nummer sicher gehen...trotzdem es ist immer noch ein nerviges hin und her...ich mußte mir bei meiner erneuten Heirat, ich wollte innerhalb eines Jahres nach der Scheidung wieder heiraten, und hatte schon ein Kind mit meinem neuen Partner, das Schriftliche einverständnis des Standesbeamten holen, eine schicke Urkunde die noch mal ein paar Gebührenmarken gekostet hat. Glücklicherweise hat er sich einverstanden erklärt...Also Gesetze gibt es die sollte es besser nicht geben*fg bis dann Yvonne

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Bürgerliches Gesetzbuch

Antwort von Lanna, 23. SSW am 28.11.2003, 13:11 Uhr

Hallo,

der Papa kann die Vaterschaft auch anerkennen, wenn Du noch mit deinem Ex verheiratet bist. So wie ich das sehe, ist nur von Bedeutung, ob bereits der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist.

Ich habe folgendes gefunden :

§§ 1592 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 19, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
1. Anerkennung nach deutschem Recht
Die Vaterschaftsanerkennung richtet sich nach deutschem Recht, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Sie kann auch nach deutschem Recht anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein Elternteil
- Deutscher war, auch wenn er außerdem eine fremde Staatsangehörigkeit besaß;
- Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling war oder wenn seine Staatsangehörigkeit nicht festgestellt weden kann und er seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, seinen Aufenthalt in Deutschland hatte.
1.1 Betroffene Kinder
Die Vaterschaft kann zu dem Kind einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung wirksam festgestellt worden ist. Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren worden ist.

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Danke :-)

Antwort von krümelsmama, 26+2. SSW am 28.11.2003, 15:53 Uhr

Danke für die Einträge :-)

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