Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Xazaria am 16.08.2019, 11:04 Uhr

Mal nicht so paniken!

Also aus der Sicht des Arbeitgebers siehts so aus. Dem AG ist egal. Leider ist es so. Er muss nur alles richtig machen um Ärger mit Behördenaufsicht usw.zu vermeiden. Gratulieren würde er wenn, dann erst nach der Geburt.
Was du machen musst:
1. Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen. Die Gebühr von 15 Euro muss dir der AG erstatten.
2. wenn du eingeteilt wirst, dann achte darauf dass du am Tag nicht länger als 8,5 Std. arbeiten darfst. Nachts oder Wochenendeschichten sind tabu. Darauf wird der AG eigentlich selbst achten.
3. erst nach 6 Wochen zusammenhängender Krankheit können sie Gehalt sperren.
4. Wenn du dich zu spät krankmeldest, dann kann der AG berechtigterweise dir einen Unbezahlten Urlaub reinhauen. Immer rechtzeitig den AG informieren

 
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