Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von _Nala_ am 22.03.2023, 20:04 Uhr

Leidiges Thema: Elterngeld

Hallo ihr Lieben,
Folgendes Problem haben wir:
Meine Kleine wird in den nächsten 3 Wochen kommen und nun sitze ich vor Bergen von Anträgen, mitunter auch für Elterngeld.

Der 15.04.2023 ist der ET. Auf Nachfrage unserer Kita hätten wir erst zum September 2024 einen Platz.
Geplant war eigentlich nur 1 Jahr Elternzeit…

So müsste ich nun meine Elternzeit bis Ende August verlängern.

Nun die Frage: wie mache ich das mit dem Elterngeld? Mein Partner würde zur Überbrückung ebenfalls 2 Monate nehmen wollen plus habe ich auch einen ganzen Monat Urlaubsanspruch, den ich nutzen würde.

Könnt ihr mir etwas raten?

Danke danke

 
7 Antworten:

Re: Leidiges Thema: Elterngeld

Antwort von Aixoni am 22.03.2023, 20:51 Uhr

Ja bis Ende September Elternzeit nehmen. Nur weil ihr ab Anfang September einen Platz habt (habt ihr das schriftlich?) ist euer kind ja noch lange nicht eingewöhnt und 4 wochen sehe ich eher als das minimum für eine Eingewöhnung. Es kann auch noch viel länger dauern!

Ansonsten ggf ein paar Monate Elternzeit Plus und dann abends/samstags/während Betreuung durch Großeltern ein paar Stunden arbeiten?

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Re: Leidiges Thema: Elterngeld

Antwort von Nikiii87, 17. SSW am 22.03.2023, 20:51 Uhr

Hey :)

Du könntest theoretisch deine (bezahlte) Elternzeit auch auf 2 Jahre ziehen, für den halben Satz dann.
Für jeden vollen Monat Elterngeld, bekommst du 2 Monate Elterngeld plus.
Ich hatte bei meinem kleinen 1½ Jahre. 6 Monate den vollen und 12 Monate den halben Satz.

Falls es dir hilft...

Viele Grüße

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Re: Leidiges Thema: Elterngeld

Antwort von Anja1712 am 22.03.2023, 22:42 Uhr

Achtung, Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit.
Maximal kann man 22 Monate Elterngeld beziehen, die ersten 2 Monate musst du wegen Mutterschutz sowieso 2 Monate Basis-Elterngeld beantragen, die restlichen 10 Monate könnte man auf 20 Monate Elterngeld Plus splitten. Elternzeit könnte man dann 22 Monate, 36 Monate oder irgendwas dazwischen beim AG beantragen.
Wenn man kein Elterngeld mehr bezieht, darf man dann bis zu 32 h Teilzeit arbeiten und genießt für die Elternzeit Kündigungsschutz.

@Erstellerin:
du solltest wirklich ca. 4 Wochen Eingewöhnung einplanen.
Du könntest 7 Monate Basis-Elterngeld beantragen und die restlichen 5 Monate auf 10 Monate Elterngeld-Plus splitten, das sind 17 Monate, dann hättest du den Zeitraum bis August abgedeckt. Du könntest nur die 17 Monate Elternzeit beim AG beantragen, machst dann aber nach den 17 Lebensmonaten wieder mit Vollzeitarbeit weiter (oder je nachdem wieviele Stunden dein Arbeitsvertrag vor der Schwangerschaft umfasst hat). Angenommen dein Kind kommt am 15.04., dann endet Elterngeldbezug und Elternzeit am 14.09., am 15.09. greift dein regulärer Vertrag (idR Vollzeitvertrag). Ziehst du die Elternzeit auf 2 Jahre, endet der Elterngeldbezug wie zuvor am 14.09.24, dein Vollzeitvertrag greift aber erst wieder am 15.04.25. Bis dahin kannst du eben bis zu 32 h/Woche in Teilzeit arbeiten. Bei 2 Jahren Elternzeit hast du den Vorteil, dass du die Elternzeit ohne Zustimmung des AG um 1 weiteres Jahr (auf insg. 3 Jahre) verlängern kann und du eben den Kündigungsschutz hast.

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Re: Leidiges Thema: Elterngeld

Antwort von Sonse123 am 23.03.2023, 9:39 Uhr

Wenn ihr ab sept 24 einen Platz habt würde ich an eurer stelle bis 15.11. EG strecken.
Wir hatten sehr lange Eingewöhnung da entweder Kinder oder Erzieher krank waren. Gerade im Herbst sollte man das berücksichtigen.
Und der Personalmangel in den Kitas tut sein übriges dazu.
Lieber mehr planen, als zu knapp.

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Re: Leidiges Thema: Elterngeld

Antwort von Reese am 23.03.2023, 10:00 Uhr

Hast du die Möglichkeit, dass die kleine von den Großeltern o.ä. Für einige Stunden die Woche betreut werden kann? Oder ist es möglich, in deinem Job im HO zu arbeiten?
Ich habe damals EG plus gewählt und kann so seit dem er 7 Monate alt ist 40 std/Monat arbeiten gehen, so dass ich mit EG Plus mehr raus habe als mit normalem EG.
Dabei wechselt es zwischen Büro (da ist er dann für 6 std bei meinen Eltern 1x die Woche) und HO (da habe ich ihn bei mir).

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Re: Leidiges Thema: Elterngeld

Antwort von misssilence, 31. SSW am 23.03.2023, 10:39 Uhr

Du musst zunächst Elternzeit von Elterngeld trennen. Elternzeit stehen dir drei Jahre pro Kind zu. Während der Elternzeit kannst du bis zu 32h/Woche arbeiten und hast danach Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit Stelle. Du kannst die Elternzeit bis zum 7. Geburtstag nehmen, die ersten beiden Jahre sind verbindlich zu beantragen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann sie aber vorzeitig beendet werden.

Elternzeit kann unabhängig vom Lebensmonat genommen werden.

Elterngeld ist zunächst davon unabhängig. Das bekommst du eben 14 Monate (2 Monate MuSchu-Geld, und dann 12 Monate, wenn der Partner mind. 2 Monate nimmt). Du kannst es entweder strecken oder auch auf einmal auszahlen lassen. Elterngeld beziehst du immer pro Lebensmonat.

Ihr könnt euch die Elternzeit teilen. Du musst nicht die gesamte Zeit alleine machen, dein Mann hat genauso Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind.

Dass man die ganze Elternzeit bezahlt wird ist eine Luxusregel in Deutschland. Zumal du ggf. ja doch eher einen Betreuungsplatz bekommst.

Es gibt zu dem Thema eine tolle Broschüre vom Bundesamt für Familie im Internet herunterzuladen. Deren Lektüre empfehle ich.

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Re: Leidiges Thema: Elterngeld

Antwort von Mirabella23 am 23.03.2023, 20:33 Uhr

Caritas hat ne sehr gute Beratung was das angeht und hilft beim ausfüllen.
Ich würde das definitiv nicht zu knapp planen. Die Eingewöhnung kann dauern und die Mäuse sind ständig krank. Wenn du da keine Großeltern hast die einspringen können, würde ich auf Elterngeld+ gegen und da kann man ja auch etwas dazu verdienen.

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