Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ninchen321 am 26.04.2023, 17:55 Uhr

Kein BV vom Arbeitgeber…

Guck mal:
Es gibt zwei verschiedene Arten von einem BV.

Das allgemeine und das individuelle BV.

Das allgemeine BV spricht der AG aus, wenn du oder dein Kind aufgrund der Arbeitsumgebung gefährdet ist und er nicht in der Lage ist deinen Arbeitsplatz anzupassen oder dir eine alternative Stelle anzubieten.
Bevor er das BV ausspricht ist er verpflichtet eine der beiden Optionen vorzuziehen.
Die Prioritäten sind so, wie o.g. Angegeben.
Erst wenn er dies nicht einhalten kann, ist er in der Lage dir ein BV auszusprechen, dass dann auch von der Krankenkasse bezahlt wird.

Ein individuelles BV erhältst du, wenn du oder dein Kind aufgrund deiner Gesundheit gefährdet sind. Dies wird vom Gynäkologen ausgesprochen.
Dieser schätzt auch ein, ob es sich um eine Risiko SS handelt oder nicht.

In der Medizin ist eine Fehlgeburt übrigens erstmal so viel wie keine Fehlgeburt.
Erst nach zwei aufeinanderfolgenden Fehlgeburten wird eine Risiko SS festgestellt.
Schmierblutungen sind auch kein Grund zur Sorge.
Sie sind meist hormonell bedingt oder entstehen durch Kontaktblutungen wie etwa ein vaginaler Ultraschall oder GV.

Dein AG ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung mit dir durchzuführen und Anhand dieser Maßnahmen zu ergreifen.
Diese Maßnahmen entscheiden, ob du ins BV gehst oder nicht. Diese Beurteilung muss der AG der Gewerbeaufsicht zukommen lassen.
Diese prüfen dann, ob dein AG richtig handelt.

Wenn du das Gefühl hast, dass das Mutterschutzgesetz nicht eingehalten wird, kannst du das Gewerbeamt anrufen und dort sagen.
Die kümmern sich dann drum.

 
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