Geschrieben von TineS, 28. SSW am 06.08.2003, 12:14 Uhr |
Fraage wegen 2. Kind
hallo,
also ich bin jetzt das 2. mal während des EZUs schwanger geworden. Es ist so, das du für nr. 1 erstmal die 3 jahre nimmst und danach beantragst du den ezu für nr. 2.
Durch die gesetztesänderung im Jan01 hast du nun die möglichkeit fast den vollen EZU für nr. 2 zu nehmen. Denn du kannst mit einwilligung des Arbeitgebers bis zum 8. LJ deinen EZU nehmen. Allerdings soviel ich weiß nach dem 3. geb nur noch maximal 12 monate.
Bei uns ist es halt jetzt so, dsa mir maximal dann für den 2. dann 3 monate abgehen, da er 21 monate bei der geburt war und für nr. 3 wird es wohl maximal 1 monat sein.
Hatte bis MÄrz EZu für unseren 1. und momentan bis zum 3. geb für nr. 2 den EZU beantragt den werde ich aber verlängern und dann die vollen 3 jaher für unseren 3. nehmen.
viele grüße
tine
PS: wirste während des EZUs schwanger, haste keinerlei ansprüche auf gehalt etc. Nur der anteil der KK vom Mutterschutzgeld den kriegste.
Läuft dein EZU für deinen 1. ab während du noch schwanger bist, mußt du rein theoretisch arbeiten gehen. Dann zhaste wieder anspruch auf dein gehalt während des Mutterschutzes und den zahlungen im 1. LJ.
- Fraage wegen 2. Kind - Sabine 32 , nix. SSW 06.08.03, 11:36
- Re: Fraage wegen 2. Kind - tigerlily 06.08.03, 11:58
- Re: Fraage wegen 2. Kind - TineS, 28. SSW 06.08.03, 12:14
- Re: bei mir isses so.. - bine+tom, 33. SSW 06.08.03, 14:28
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