Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sabine 32 , nix. SSW am 06.08.2003, 11:36 Uhr

Fraage wegen 2. Kind

Hallo zusammen....kann mir jemand von euch sagen, on sich der laufende EU ( mein EU geht noch 1,5 Jahre..bis Jan 05) verlängert, wenn man das 2. Kind in dieser zeit bekommt???...oder muß man nur in der zeit des EU schwanger werden....also daß das 2. Kind sozusagen nach Ende des EU auf die Welte kommt.....??..ich schätze aber daß sich der EU nur verlängern kann, wenn das Baby schon auf der Welt ist , immerhalb des 1. EU ?...oder?....wer weiß das genau?,.....ich möchte ja auf jeden Fall ein zweites Kind und wenn ich das echt so handeln könnte, daß der EU sich um 3 weitere Jahre verlängert, dann würde ich das auch so machen.....also müßte ich wohl bis spätestens Ende 2004 wieder ein Baby haben, oder habe ich da was falsch verstanden.....danke für eure Antworten....

 
3 Antworten:

Re: Fraage wegen 2. Kind

Antwort von tigerlily am 06.08.2003, 11:58 Uhr

meine freundin ist während des erziehungsurlaubes schwanger geworden und hatte 4 mon nach ende des EU termin. sie sollte dann für die kurze zeit wieder arbeiten gehen (hat sie letztendlich aber nicht gemacht da sie krank geschrieben war). sie hatte den chef nach unbezahltem urlaub gefragt, weil es sich für die kurze zeit nicht lohnte wieder einzusteigen, vorallem weil sie in eine andere filiale in eine andere stadt versetzt werden sollte, aber das wollte der chef nicht.
besser ist natürlich schon, wenn das kind während des EU kommt oder der ET zumindestens nicht länger als 6 wochen nach dem 3. geburtstag deines kindes ist (wegen mutterschutz) - ansonsten kann es halt passieren, dass du für kurze zeite wieder arbeiten musst...
tja, aber es lässt sich ja nicht immer alles so planen :)
alles gute und viel spaß beim üben!
lg,
tigerlily

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Re: Fraage wegen 2. Kind

Antwort von TineS, 28. SSW am 06.08.2003, 12:14 Uhr

hallo,

also ich bin jetzt das 2. mal während des EZUs schwanger geworden. Es ist so, das du für nr. 1 erstmal die 3 jahre nimmst und danach beantragst du den ezu für nr. 2.
Durch die gesetztesänderung im Jan01 hast du nun die möglichkeit fast den vollen EZU für nr. 2 zu nehmen. Denn du kannst mit einwilligung des Arbeitgebers bis zum 8. LJ deinen EZU nehmen. Allerdings soviel ich weiß nach dem 3. geb nur noch maximal 12 monate.

Bei uns ist es halt jetzt so, dsa mir maximal dann für den 2. dann 3 monate abgehen, da er 21 monate bei der geburt war und für nr. 3 wird es wohl maximal 1 monat sein.

Hatte bis MÄrz EZu für unseren 1. und momentan bis zum 3. geb für nr. 2 den EZU beantragt den werde ich aber verlängern und dann die vollen 3 jaher für unseren 3. nehmen.

viele grüße

tine

PS: wirste während des EZUs schwanger, haste keinerlei ansprüche auf gehalt etc. Nur der anteil der KK vom Mutterschutzgeld den kriegste.

Läuft dein EZU für deinen 1. ab während du noch schwanger bist, mußt du rein theoretisch arbeiten gehen. Dann zhaste wieder anspruch auf dein gehalt während des Mutterschutzes und den zahlungen im 1. LJ.

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Re: bei mir isses so..

Antwort von bine+tom, 33. SSW am 06.08.2003, 14:28 Uhr

Hi Sabine,
also, mein ErzU für Nr.1 endete am 3.6.03 (hatte 2 Jahre genommen und ein Jahr aufgehoben für den Schulbeginn), d.h. ich hätte am 4.6. wieder zur Arbeit gehen sollen. Da ich aber nicht durfte (Arzt hat mich AU geschrieben), habe ich für 6 Wochen Gehaltsfortzahlung bekommen und beziehe seit dem 43. Tag der AU Krankengeld. Das geht so weiter bis zum MuSchu, dann erhältst Du MuSchuGeld (vom AG und der KK) bis 8 Wochen nach der Geburt.

Den "neuen" ErzU musst Du ca. 4 Wochen vor Antritt (Geburtstermin) dem AG schriftlich mitteilen. Solltest Du vor Ende des ERzU wieder entbinden, gilt die ERziehungszeit für das Kind weiter, für das neu geborene Kind gilt sie ab Geburtsdatum, es wird also nicht aufaddiert.

Grußi
die bine

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