Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von bine+tom, 33. SSW am 06.08.2003, 14:28 Uhr

bei mir isses so..

Hi Sabine,
also, mein ErzU für Nr.1 endete am 3.6.03 (hatte 2 Jahre genommen und ein Jahr aufgehoben für den Schulbeginn), d.h. ich hätte am 4.6. wieder zur Arbeit gehen sollen. Da ich aber nicht durfte (Arzt hat mich AU geschrieben), habe ich für 6 Wochen Gehaltsfortzahlung bekommen und beziehe seit dem 43. Tag der AU Krankengeld. Das geht so weiter bis zum MuSchu, dann erhältst Du MuSchuGeld (vom AG und der KK) bis 8 Wochen nach der Geburt.

Den "neuen" ErzU musst Du ca. 4 Wochen vor Antritt (Geburtstermin) dem AG schriftlich mitteilen. Solltest Du vor Ende des ERzU wieder entbinden, gilt die ERziehungszeit für das Kind weiter, für das neu geborene Kind gilt sie ab Geburtsdatum, es wird also nicht aufaddiert.

Grußi
die bine

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.