Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ninchen321, 37. SSW am 24.10.2023, 8:53 Uhr

Beschäftigungsverbot

Ein BV kann der AG auch nur aussprechen, wenn die Gründe dafür ausreichend sind.
Du kannst dir ja mal eine Gefährdungsbeurteilung nach dem MuschG anschauen (findet man bei Google).
Dort kannst du ja mal ankreuzen, was auf dich zutrifft und du siehst dann ja selbst, ob die Punkte ausreichen.

Wenn genug Punkte zutreffen, die FÜR ein BV sprechen, dann bekommt der AG deinen Lohn (den du während des BV ja erhältst) von der Krankenkasse erstattet.

Wenn dein AG dich ins BV schickt, obwohl nicht genügend Punkte/Gründe für das BV vorliegen, dann werden die Kosten nicht übernommen und der AG bleibt auf diesen Kosten sitzen.

Des Weiteren muss der AG vor der Aussprache eines BV immer erst eine andere geeignete Stelle für dich anstreben.
Also noch bevor das BV ausgesprochen wird, muss er schauen, ob er dich vllt wo anders einsetzen kann.
Und erst wenn das alles nicht möglich ist, dann kommt es zum BV.
Ein Teilzeit-BV ist übrigens auch möglich.

Das ist etwas, das ich aus Sicht des AG absolut verständlich finde.
Du würdest ja auch keinen Lohn zahlen, an einen Mitarbeiter der keine Leistung bringt.

Der Arzt kann dir nur ein BV aussprechen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist. Der Grund muss dann medizinisch und eigentlich unabhängig vom Job sein.

Natürlich gibt es genug Ärzte, die ein ärztliches BV aussprechen, obwohl die Gründe eigentlich nicht ausreichend sind.
Diese Ärzte riskieren aber einiges dabei!

Ein BV ohne Gründe hat also Konsequenzen.

Ich finde, dass misses-cat schon alles gesagt hat, was du tun kannst.

Ergänzend vielleicht einfach noch ein offenes Gespräch mit deinem Vorgesetzten in Betracht ziehen und deine Situation schildern.
Man könnte dich vielleicht etwas entlasten, so lange es dir so schlecht geht.

Es ist ja im Sinne aller, wenn du zur Arbeit erscheinst statt dich krank zu melden.
Das wäre ein Argument, dass du nutzen kannst.

Noch eine letzte Möglichkeit wäre das Gespräch mit der Gewerbeaufsicht.
Dort kannst du deine Situation schildern und sie beraten dich.
Auf deinen Wunsch führt man da auch ein Gespräch mit dem AG.
In schlimmen Fällen kann die Gewerbeaufsicht auch ein Bv erteilen bzw vom AG einfordern.

 
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