Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nicole0104, 6. SSW am 03.10.2022, 8:01 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo alle zusammen,
seit 7 Tagen teste ich mich nun positiv. Ich bin Erzieherin und arbeite in der Krippe. Ich weiß das ich BV bekommen werde.
Nun dachte ich mir am Freitag, meine Chefin vorzubereiten und habe ihr von meinen positiven Tests berichtet. Ihre Antwort war: wir bleiben entspannt, ich soll nicht tragen und heben ( in der Krippe, mit Personalmangel allerdings schwer umzusetzen), und wir warten ab bis ich die Bestätigung vom FA habe (einen Termin habe ich leider erst am 13.10).

Nun hat meine Chefin, meine Bereichsleitung (welche eine gute Freundin von mir ist ) zu sich gerufen. Die Chefin hat erstmal über mich und mein Privatleben abgelästert und sagte zu meiner Bereichsleitung: die Stufe ich erstmal auf 30 Stunden runter.

Jetzt meine Frage: Darf sie das einfach? Sitze ich im BV mit 30 Stunden bezahlt zuhause, habe sonst 40 Stunden?!
Ich mach mir wirklich sorgen. Was mach ich jetzt am besten?

Vielen dank schonmal
Liebe Grüße
Nicole

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Elenore1003, 22. SSW am 03.10.2022, 8:18 Uhr

Ich kann dir leider nicht sagen, wer was so einfach machen darf...
Habt ihr eine MAV? Oder kannst du deinen Frauenarzt bitten den Termin vorzuverlegen?

Muss aber gestehen bin erst als ich den Schein vom Arzt hatte (schwangerschaft mit voraussichtlichen ET) zu meiner Leitung und hab so lange (ca 2 wochen) gearbeitet (hab meine Gruppenkollegen nur gebeten die würmchen zu wickeln und zu tragen und die wussten es dann eher und haben lieb den mund gehalten). Danach hat der Betriebsarzt sofort ins BV geschickt bzw. Hab den Tag noch im Büro gearbeitet und vorbereitet.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von misssilence am 03.10.2022, 9:04 Uhr

Natürlich darf sie das nicht. Ein Arbeitsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der nicht einseitig geändert werden darf.

Dass deine Chefin nicht begeistert ist, kann ich verstehen. Wir sind auf der anderen Seite: Eltern von einem Kind in der Krippe, bei dem von 4 Erzieherinnen innerhalb weniger Wochen drei wegfielen - 2 wegen Schwangerschaft. Unserer Tochter ist es unheimlich schwer gefallen, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Und es fehlt noch immer eine Erzieherin, also kommt es alle naselang zu Notbetreuung, Ausfällen etc.

Natürlich darfst du schwanger werden, bitte nicht falsch verstehen, aber für deine Chefin ist die Situation auch nicht einfach. Ich kann verstehen, dass sie da auch mal ihren Frust ablassen muss - sie war dir gegenüber ja aber nicht unfreundlich, du hast das ja letztlich nur über Dritte erfahren.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Maroulein am 03.10.2022, 10:03 Uhr

Meine Fachärztin hat mir aus gutem Grund die Bescheinigung ganz früh ausgestellt(ich habe eine Patientin die ihre Zigaretten nicht halten kann,sonst kein Problem für mich,aber in der Schwangerschaft habe ich da keine Lust drauf mich dem auszusetzen)
Ich bin hin,sie haben nur einen Test gemacht und ich hab die Bescheinigung bekommen,vor dem Termin

Ich bräuchte sie nichts fürs BV sondern einfach nur um meine Arbeit anpassen zu lassen,aber das müsste ja möglich sein

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Milashomemade, 9. SSW am 03.10.2022, 12:26 Uhr

Hallo Nicole,

Ich war in gleicher Situation am Ende August. Ich habe positiv getestet, aber Termin bei meiner FÄ habe ich erst am 19.9. bekommen. Ich bin Altenpflegerin vom Beruf und arbeite 90% als Dauernachtwache (Grund für BV und sogar gleich). Ich wollte meinem Chef nichts über Schwangerschaft erzählen, da ich im Dezember 2021 eine Fehlgeburt hatte. Ich wusste dass ich bis zum 19.9. fast 15 Nachtdienste habe und das wäre viel zu viel. Deshalb ging ich zum HA und habe meine Ängste geschildert und gesagt wo ich arbeite. Er hat mich gleich krankgeschrieben und mich und mein Baby geschützt. Am 19.9. war ich bei der FÄ, das Herz vom Krümmel hat geschlagen, habe Schwangerschaftsvestätigung bekommen. Am gleichen Tag habe ich meinen Chef um Gespräch gebeten und wenn ich ihm alles erzählte, schickte er mich gleich ins BV.

Meiner Meinung nach, du solltest deiner Chefin überhaupt nicht erzählen dass du positiv getestet hast. Das ist letzendlich dein Privatleben. Du solltest dich krankmelden, zuhause bleiben und dich bis zum FÄ-Termin schonen. Aber da deine Situation jetzt anders ist, versuch dich in der Arbeit zu schonen und wenn es nicht geht und die Arbeit große Anstregung für dich wird - melde dich einfach krank. Deine Chefin darf nicht und kann dich nicht runterstufen!! Wenn sie dir neuen Vertrag anbietet, muss du den nicht unterschreiben! Sobald du Bestätigung von deiner FÄ kriegst, bring sie deiner Chefin und sie muss dich ins BV schicken - und nicht runterstufen. Du bist als werdende Mutter geschützt, hab keine Angst, keiner kann dir was antun! Pass auf dich gut auf und nächtes Mal überlege bitte zweimal ob du ihr gleich alles erzählst. Die Chefs sind sehr gut zu uns, aber nur solange die uns brauchen - habe mehrmals erlebt ;)

Ich wünsche dir alles Gute und vor allem eine gesunde Schwangerschaft!

LG, Mila

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Claudia91, 19. SSW am 03.10.2022, 13:08 Uhr

Hallo

Ich kann dir nur von mir berichten.och bin springerin im Kindergarten und es gibt kein BV bei uns. Ich muss bis zum Schluss im kinderdienst arbeiten ohne fixen Arbeitsplatz da ich ja in allem möglichen Häuser springe.


Bin im Krankenstand im Moment halt weil mir das zu gefährlich ist
Am Mittwoch habe ich den nächten FA Termin wo entschieden wird ob ich aufgrund einer tieft liegenden VW Plazenta freigestellt werde ab der 20. Woche.

Also so einfach ein BV zu bekommen ist es leider nicht

Alles gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Hallonummer5 am 03.10.2022, 14:45 Uhr

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wenn da 40 Stunden drin stehen muss sie sich an die 40 Stunden halten. Ich bin auch von Anfang an im Beschäftigungsverbot arbeite aber in einem anderen Bereich aber sie müssen dir mindestens die Stunden zahlen die in deinem Arbeitsvertrag stehen. Bei uns ist es so geregelt das mir die Durchschnittsstunden des letzten halben Jahres gezahlt werden.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ruto am 03.10.2022, 20:02 Uhr

Nein, darf sie nicht. Es gelten bereits die Gesetze des Mutterschutzes.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Schmetterfink am 05.10.2022, 9:47 Uhr

Quark, wenn du einen Vollzeitvertrag hast, kann sie dich nicht eigenmächtig auf Teilzeit runterstufen. Du solltest aber höllisch darauf achten, nichts zu unterschreiben, ohne es vollständig gelesen zu haben. Reduzieren kann sie deine Stunden nur über einen Änderungsvertrag / eine Änderungskündigung, da solltest du keinesfalls deine Unterschrift drunter setzen.

Was das Heben angeht, würde ich mir so früh erstmal keine riesigen Sorgen machen. Eine intakte Schwangerschaft juckt das relativ wenig (und eine nicht intakte Frühschwangerschaft würde auch ohne Heben nicht halten). Wenn du schon ein älteres Kind hättest, würdest du das ja auch heben/tragen. Ich sehe das wie Sport. Sport, den man vor der Schwangerschaft schon gemacht hat, darf man auch in der Schwangerschaft weiter machen, inkl. z.B. auch Gewichtheben. Das sind Belastungen, die der Körper kennt, du fängst ja nicht plötzlich an, 120 kg zu stemmen, sondern hebst 10/15 kg auf den Wickeltisch oder vom Klettergerüst. Ich schleppe meinen knapp 3jährigen (1 m, etwa 16 kg) auch ständig durch die Gegend, inkl. von der Krippe (auf den Schultern) nach Hause. Nicht übermäßig schleppen, okay - zum Trösten eher aufs Sofa setzen, als durch die Gegend schuckeln z.B. - aber über die tagtäglichen Bewegungen musst du dir keine größeren Sorgen machen.

Sorgen würden mir derzeit eher Infektionen machen - ich weiß nicht, ob ich in den letzten Wochen mal ein Kind bei uns in der Kita gesehen habe, dem nicht die Nase lief (mal davon abgesehen, dass unsere halbe Krippe gerade Corona hat). Die Infektionstafel sagte seit den Sommerferien Hand-Mund-Fuß, Corona, Läuse und "Atemwegsinfekt" (wenigstens z.Zt. keine komischen Flechten und kein RSV). Wenn du deine Chefin informiert hast, auch nur mündlich, MUSS sie eine Gefährdungsbeurteilung machen (die sollte in der Kita eigentlich fertig in der Schublade liegen) und dich umsetzen bzw. ins BV schicken, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden können.

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