Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Danyshope am 23.01.2018, 17:49 Uhr

Beschäftigungsverbot

Man muss unterscheiden.

1. Die Arbeit ist mit dem Mutterschutz nicht vereinbar, der AG hat auch keine Ersatztätigkeiten. Dann MUSS der AG das BV ausstellen, der Arzt darf es in einem solchen Fall auch nicht. Das ist aber im Grunde genommen nichts neues, nur prüfen die KK jetzt immer genauer weil viele Ärzte falsche BV ausgestellt haben aufgrund der Aussage der Frauen sie würden dies oder das beruflich machen...

Was neu ist das die AG mehr in der Pflicht genommen worden sind wegen Ersatztätigkeiten, das muss jetzt auch genau begründet werden.

Ach ja, handelt der AG nicht obwohl er dazu verpflichtet wäre, hat Frau die Möglichkeit das Gewerbeamt einzuschalten, die prüfen das dann.


2. Das individuelle BV aufgrund der PERSÖNLICHEN Situation der Frau.
Das greift im medizinischen Falle, wenn zB wegen der Schwangerschaft und er zusätzliche Belastung auf der Arbeit die Frau oder das Kind gefährdet wären. Frau MUSS dafür grundsätzlich ARBEITSFÄHIG sein - wenn sie denn dann nicht eben schwanger wäre als "Komplikation". So die ganz simple Schnellerklärung.


3. Die AU - Krankmeldung
Das greift wenn die Frau arbeitsunfähig ist, weil sie zB wegen vorzeitigen Wehen im KH liegt oder dort ist wegen Blutungen. dann ist sie eben nicht mehr arbeitsfähig sondern arbeitsunfähig und damit ist JEGLICHES BV hinfällig. Auch dann wenn Frau warum auch immer eines vom AG bekommen hat. es gibt Fälle wo Frau dachte, bin ja eh im BV, nicht so schlimm wegen KH, melde das mal nicht. Und wo die KK das im nachhinein eben "rückgewickelt" haben. Blöde wenn man nach 6 Wochen dann ins Krankengeld rutscht oder das eben passiert wäre ohne das BV. Eine AU steht IMMER über JEDEM BV und schließt wie gesagt jegliches BV aus.

Wichtig ist noch zu unterscheiden bei der AU, ist diese schwangerschaftsbedingt, gibt es zwar nach 6 Wochen auch Krankengeld, aber das hat keine Kürzung beim EG zur Folge mit der Bescheinigung das es eben eine schwangerschaftsbedingte AU ist. Anders sieht es aus wenn die Au erfolgt ist weil sich eine Schwangere zB ein bein gebrochen hat und dann ins Krankengeld gerutscht ist, dann wird das EG entsprechend gekürzt.


Das man Risikoschwanger ist sagt gar nichts aus wegen BV. Weder bekommen Risikoschwanger immer ein BV, noch darf man ein BV nur dann bekommen wenn man Risikoschwanger ist. Risiko bedeutet lediglich das man engmaschiger kontrolliert wird und mehr Untersuchungen in Anspruch nehmen kann bzw einige die man so nicht von der KK bezahlt bekämme. mehr nicht.

Davon ab verstehe ich eines immer nicht, wenn ich derartig viel Angst habe mein Kind würde geschädigt werden wenn ich weiter arbeiten, der Arzt sich aber weigert ein BV auszustellen, kein Problem aber damit hat Frau eine AU zu geben, warum nimmt man dann nicht die AU? Sind die paar € es wirklich wert dann die Gesundheit des Kindes auf´s Spiel zu setzen? Ein BV kann immer noch ausgestellt werden wenn sich nach 2-3 Wochen AU zeigt, Moment mal die Beschwerden zeigen deutliche Besserung und werden unter Arbeitsbelastung wieder schlimmer....

 
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