Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hannah79, 12. SSW am 23.01.2018, 10:52 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,

meine Gyn hat mir das Beschäftigungsverbot nicht gegeben. Angeblich habe sich die Gesetzeslage seit zwei Jahren geändert und sie dürfe das daher nicht mehr ausstellen wenn es unter anderem auch Gründe hat die in der Arbeitssituation liegen. Eine Freundin von mir ist aber bei der selben Gyn und hat es letzten September bekommen.

Ich brauche es wirklich, es ist nicht so, dass ich mich nur um die Arbeit drücken will. Bei meiner ersten Tochter wollte mir auch keiner helfen bis es dann zu spät war und mein Kind tot. Nun habe ich eine neue Gyn und das gleiche Problem wieder. Ich bin total verzweifelt und weiß echt nicht weiter.

Hat einer von euch ein Beschäftigungsverbot von der Gyn bekommen und wenn ja warum? Gerne auch per pn wenn ihr das hier nicht so ausführlich schreiben wollt. Ich bin echt fertig und weiß grad nicht mehr weiter. Zur Not würde ich zu meiner alten Gyn zurück gehen, aber wen sich wirklich die Gesetzeslage geändert hat bringt das ja auch nichts. Vielleicht hat irgendjemand von euch eine Idee?

Viele Grüße,
Hannah

 
17 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mama-von-Linchen am 23.01.2018, 10:56 Uhr

Ich habe eins. Ist aber auch ganz eindeutig. Nur mit Kindern u3. Nicht immun gegen Zytomegalie. Hat aber nicht mein Arzt gemacht, sondern der Betriebsarzt. Bv gibt es nur wegen Gefahren am Arbeitsplatz, die nicht ausgeräumt werden können. Wenn es persönliche, gesundheitliche Probleme sind.,hilft nur krank schreiben.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von r. am 23.01.2018, 11:21 Uhr

genau, das beschäftigungsverbot medizinisch bekommst du nur, wenn es gesundheitliche probleme gibt die spezifisch am arbeitsplatz auftreten. also wenn die zb allg übel ist und du nicht arbeiten kannst, musst du dich krank melden, denn das passiert nicht wegen dem arbeitsplatz, sondern allg überall.

wenn du dich krank meldest bekommst du irgendwann krankengeld, das ist doof. für dein elterngeld werden diese monate aber ausgespart.
wie war die situation denn damals? hatte der tod des kindes mit dem arbeitsplatz zu tun?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 23.01.2018, 11:33 Uhr

Für Frauen wie dich ist das absolut scheiße aber das Mutterschutzgesetz würde zum 01.01.18 noch Mal überarbeitet und es ist mittlerweile sehr schwer vom Arzt ein BV zu bekommen.
Warum sie dich aber auch nicht krank schreiben will ( hast du in deinem Bus geschrieben ) verstehe ich nicht.
Ich würde zu einem anderen Arzt wechseln um krank geschrieben zu werden.

Ich wünsche dir alles gute und bin sicher daß dein Stern auf euch aufpasst.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ryberia_16 am 23.01.2018, 11:58 Uhr

Die Sachlage sieht so aus, dass das Gesetz zum 01.01.2018 geändert wurde und ein BV nur ausgestellt werden darf, wenn der AG keinen Ersatzarbeitsplatz bieten kann, dieser darf auch abweichend von der Ursprünglichen Tätigkeit sein. Ist dies absolut nicht möglich dann kann der AG bzw. der Betriebsarzt nach Gefährdungsbeurteilung ein BV aussprechen.
Welche Kriterien man erfüllen muss um ein individuelles BV vom Frauenarzt zu bekommen, weiß ich nicht ganz genau. Normalerweise ist es allerdings so, dass eine Krankschreibung einem BV immer voraus geht. Wenn die Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft erfolgt dann wirkt sich das Krankengeld auch nicht negativ auf die Berechnung des Elterngeldes aus. wichtig ist dabei aber die Diagnose z.b. vorzeitige Wehen etc. wenn man "nur" wegen Rücken oder Kopfschmerzen die ganze Schwangerschaft über krankgeschrieben ist, sieht sie Sache anders aus.

Jede Schwangerschaft ist individuell und einzeln zu Betrachten, heißt deine Vorgeschichte wird erst mal außen vor gelassen.

Wenn ein BV in deinem Fall berufsbedingt gerechtfertigt wird, dein AG dir aber keins geben möchte, kannst du dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, die müssen und werden dann entsprechend handeln.

Liebe grüße und alles gute für deine Schwangerschaft
Ryberia

Ps.: Hier mal noch ein Artikel von Frau Bader aus dem Expertenforum bezüglich BV, wichtig für dich ist dabei auch der letzte Abschnitt:
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus.

KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.

Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war).

Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Hannah79 am 23.01.2018, 12:14 Uhr

Hallo ihr,

danke für eure hilfreichen Antworten!
Ich kann grad nicht so ausführlich antworten, da ich wirklich fertig bin deswegen, tut mir sehr leid. Aber ich weiß eure Hilfe und individuellen Antworten sehr zu schätzen!!!

LG,
Hannah

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Patte78 am 23.01.2018, 12:45 Uhr

Hi,
Wo arbeitest du denn? Was machst du da ? Etc...ein wenig mehr Info wäre schön ;-)
Seit dem 1.1 hat sich das Gesetz geändert...seitdem wird genau geprüft...ob bv oder nicht...wenn dir keiner ein bv ausstellen will, informier dich über das Gewerbeaufsichtsamt...ob dir eins zustünde und wer es auszusprechen hat. Die unterstützen dich da.

Lg

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Steffi3187 am 23.01.2018, 13:39 Uhr

hallo,

ich habe gestern mein bv bekommen weil mein chef mir alles mögliche an stress verursacht hat. ich hatte sogar eine sehr starke Blutung deswegen. Wechsel den Arzt und schildere den neuen deine Situation, das du große angst hast das wieder etwas schlimmes passiert auf Grund deiner Arbeit.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von EmmaKili am 23.01.2018, 15:29 Uhr

Also ganz so wie beschrieben von anderen stimmt es nicht.. es geht auch darum ob du eine Risikoschwangere bist oder nicht..siehe Mutterpass...da gibt es eine Liste-ab drei Sachen die auf dich zutreffen steht eine Risikoschwangerschaft im Raum-somit könntest du dadurch ein bv bekommen. Trifft dies nicht zu, dann geht es wirklich nur wegen gefahren am Arbeitsplatz usw...

Da hab ich mehr Glück in der Altenpflege - bei uns wird sofort bei Bekanntgabe ein bv des Arbeitgebers ausgesprochen...

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Blödsinn

Antwort von misses-cat am 23.01.2018, 15:36 Uhr

Also ich hatte in meiner letzten Schwangerschaft mehr als drei Kreuze in der Liste war definitiv eine Risiko Schwangere und ich hätte kein BV bekommen.
Da hat sich einfach neenge verändert und deine Aussage mit der Pflege stimmt auch nur halb.
Mein Mann arbeitet als intensiv Pfleger in einer Uni Klinik, seine Kolleginnen bekommen kein BV mehr sie werden alle anders eingesetzt

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Regina87 am 23.01.2018, 15:56 Uhr

Klinik kann man nur schwer mit Altenheim vergleichen. Der körperliche Aufwand bei der Pflege ist in einer Klinik sehr individuell. Im Altenheim hast du immer Bewohner/Patienten die zb im Bett gewaschen und gelagert werden müssen. Dann sind die Personalschlüssel sehr unterschiedlich,was es natürlich im Altenheim schwer macht gewisse Tätigkeiten an andere abzugeben(oft ist man nur zu zweit und 80% der Pflege zb für eine Schwangere nicht zumutbar)
Ich selber arbeitete in einem Wohnheim für Körper und geistig Behinderte Menschen mit zusätzlicher psychischer Störung,teilweise mit Verhaltensauffälligkeiten. Ich selber war in einer Gruppe mit hohem Pflegebedarf tätig und habe seit der 9 SSW ein BV

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 23.01.2018, 16:23 Uhr

Naja mein Mann arbeitet intensiv die Leute können sich in der Regel auch nur sehr eingeschränkt bewegen, er hat häufig sehr schwere Patienten ( hat mit dem Krankheitsbild zu tun).
Zudem auch Patienten die unter Quarantäne stehen. Trotzdem müssen die Schwangeren da weiter arbeiten und wenn sie dort Verbandsmaterial sortieren.

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Nachtrag

Antwort von misses-cat am 23.01.2018, 16:26 Uhr

Das Blödsinn war auch mehr auf die Aussage bezogen das man ab drei Kreuze im Mutterpass als Risiko Schwangere ein BV bekommt, das stimmt mittlerweile einfach nicht mehr

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Danyshope am 23.01.2018, 17:49 Uhr

Man muss unterscheiden.

1. Die Arbeit ist mit dem Mutterschutz nicht vereinbar, der AG hat auch keine Ersatztätigkeiten. Dann MUSS der AG das BV ausstellen, der Arzt darf es in einem solchen Fall auch nicht. Das ist aber im Grunde genommen nichts neues, nur prüfen die KK jetzt immer genauer weil viele Ärzte falsche BV ausgestellt haben aufgrund der Aussage der Frauen sie würden dies oder das beruflich machen...

Was neu ist das die AG mehr in der Pflicht genommen worden sind wegen Ersatztätigkeiten, das muss jetzt auch genau begründet werden.

Ach ja, handelt der AG nicht obwohl er dazu verpflichtet wäre, hat Frau die Möglichkeit das Gewerbeamt einzuschalten, die prüfen das dann.


2. Das individuelle BV aufgrund der PERSÖNLICHEN Situation der Frau.
Das greift im medizinischen Falle, wenn zB wegen der Schwangerschaft und er zusätzliche Belastung auf der Arbeit die Frau oder das Kind gefährdet wären. Frau MUSS dafür grundsätzlich ARBEITSFÄHIG sein - wenn sie denn dann nicht eben schwanger wäre als "Komplikation". So die ganz simple Schnellerklärung.


3. Die AU - Krankmeldung
Das greift wenn die Frau arbeitsunfähig ist, weil sie zB wegen vorzeitigen Wehen im KH liegt oder dort ist wegen Blutungen. dann ist sie eben nicht mehr arbeitsfähig sondern arbeitsunfähig und damit ist JEGLICHES BV hinfällig. Auch dann wenn Frau warum auch immer eines vom AG bekommen hat. es gibt Fälle wo Frau dachte, bin ja eh im BV, nicht so schlimm wegen KH, melde das mal nicht. Und wo die KK das im nachhinein eben "rückgewickelt" haben. Blöde wenn man nach 6 Wochen dann ins Krankengeld rutscht oder das eben passiert wäre ohne das BV. Eine AU steht IMMER über JEDEM BV und schließt wie gesagt jegliches BV aus.

Wichtig ist noch zu unterscheiden bei der AU, ist diese schwangerschaftsbedingt, gibt es zwar nach 6 Wochen auch Krankengeld, aber das hat keine Kürzung beim EG zur Folge mit der Bescheinigung das es eben eine schwangerschaftsbedingte AU ist. Anders sieht es aus wenn die Au erfolgt ist weil sich eine Schwangere zB ein bein gebrochen hat und dann ins Krankengeld gerutscht ist, dann wird das EG entsprechend gekürzt.


Das man Risikoschwanger ist sagt gar nichts aus wegen BV. Weder bekommen Risikoschwanger immer ein BV, noch darf man ein BV nur dann bekommen wenn man Risikoschwanger ist. Risiko bedeutet lediglich das man engmaschiger kontrolliert wird und mehr Untersuchungen in Anspruch nehmen kann bzw einige die man so nicht von der KK bezahlt bekämme. mehr nicht.

Davon ab verstehe ich eines immer nicht, wenn ich derartig viel Angst habe mein Kind würde geschädigt werden wenn ich weiter arbeiten, der Arzt sich aber weigert ein BV auszustellen, kein Problem aber damit hat Frau eine AU zu geben, warum nimmt man dann nicht die AU? Sind die paar € es wirklich wert dann die Gesundheit des Kindes auf´s Spiel zu setzen? Ein BV kann immer noch ausgestellt werden wenn sich nach 2-3 Wochen AU zeigt, Moment mal die Beschwerden zeigen deutliche Besserung und werden unter Arbeitsbelastung wieder schlimmer....

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Und wegen Risiko...

Antwort von Danyshope am 23.01.2018, 17:59 Uhr

ich war 2012 wie ich mit meinem Sohn schwanger war auch Risiko:

1. weil ich wegen eines Vorhofseptumdefekts von über 60% als junge Frau eine Operation hatte und dadurch Rechtsschenkelblock mit Qt-Verzögerungen und "Aussetzern" habe...
2. Weil über 35 Jahre
3. weil Bluthochdruck
4. Weil ich bis wenige Monate vorher Tilidin genommen hatte wegen Schmerztherapie und
5. wegen familärer "Erbbelastung"

Trotz Arbeiten im Einzelhandel, mit schleppen von weit über 30 kg schweren Fleischkisten, Bedienung in der tiefen Theke und 8 Std gehend-stehender Tätigkeit nix mit BV. Selbst die FG die ich Jahre vorher hatte spielt absolut keine Rolle. ich musste sogar die 8 Std Dienst bis Mutterschutz durchziehen - das Gewerbeamt sah keinerlei Probleme mit der Ausübung dieser Tätigkeiten als Schwangere. bezüglich schwer tragen sollen dann eben Kollegen das übernehmen. Ach ja, selbst die Vorderwandplazenta war wegen der Theke und dem Umstand das ich irgendwann wie ein gestrandeter Wal auf den Bauch liegend auf der Theke lag kein Problem. Womit mein FA ein Problem hatte war der 3tägige Ausfall der Heizung....

Jetzt bin ich wieder schwanger, gleiche Voraussetzungen nur das bei mir jetzt noch Risiko Schulterdystokie dazu kommt. Und evtl der Umstand das es auch Zwillinge werden könnten. Ich spar mir die Frage nach dem BV direkt mal. Habe es beim ersten Kind geschafft, das jetzt wird dann erst recht machbar sein.

Nur um mal zu zeigen wie viel der Faktor "Risiko" wert ist....

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von EmmaKili am 23.01.2018, 21:56 Uhr

Dann kann man nur sagen dass hier alle ziemlich bescheidene Chefs haben sorry...also ich arbeitete vorm Seniorenheim 8Jahre in einer privaten onkologischen Klinik...dort bekam ich bv wegen Giftstoffen usw...nicht wegen der Arbeit...lagern ist auch nicht aufwendig...selbst bei vielen Kilos..gewusst wie..dafür lernt man das Ganze...aber im Seniorenheim...da ist es um einiges Schlimmer was körperliche Belastung angeht..ich würde nie und nimmer schwanger Leute mobilisieren...w.gesagt, bei mir eh egal, hab nen super AG...
Das mit den Risikofaktoren...hm...vor 9Jahren war es noch so...evtl.hat sich da wirklich etwas geändert...
Aber wenn ich das mit Einzelhandel, schleppend &co...inkl.Risikofaktoren lese...sorry...dann such ich mir nen anderen Arzt...hatte ich auch durch bei meiner ersten ss vor 16 Jahren...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sunnydani am 24.01.2018, 9:50 Uhr

Hallo Hannah,

ich durfte in meiner letzten Schwangerschaft ab dem Zeitpunkt, wo ich die Cerclage gelegt bekam (war dazu auch fünf Tage im KH), nicht mehr arbeiten. Das war ab der 15.SSW. Zuerst wurde ich krankgeschrieben für zwei Wochen und kam dann direkt vom Krankenstand ins Beschäftigungsverbot.
Meinen ersten Sohn hab ich ja leider auch in der 18.SSW still zur Welt gebracht.

Jetzt üben wir für ein Geschwisterchen und mein FA hat mir schon gesagt, dass ich wieder eine Cerclage brauchen werde. Weiteres haben wir noch nicht besprochen, da ich noch nicht schwanger bin, aber ich gehe mal davon aus, dass ich höchstwahrscheinlich auch wieder ab dem Zeitpunkt, wo die Cerclage gelegt wird, nicht mehr arbeiten gehen darf.
Dieses Mal wird das Schonen ohnehin schwieriger werden, da mein Sohn ja schon da ist und mich braucht, aber ich hoffe, dass ich es trotzdem hinkriege und nicht noch länger im KH liegen muss, als bei ihm.

Ich wünsche dir alles Gute!
Liebe Grüße,
Dani

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sunnydani am 24.01.2018, 9:57 Uhr

Ach ja, und Grund dafür ist, weil ich eine ziemlich stark ausgeprägte Zervixinsuffizienz habe. Trotz Cerclage und Schonung hatte ich in meiner letzten Schwangerschaft sehr schnell wieder einen verkürzten Gebärmutterhals und eine innere Trichterbildung. Und zu vorzeitigen Wehen neige ich leider auch, hatte ich in beiden Schwangerschaften.
Ich weiß jetzt nicht, ob dir das überhaupt hilft... aber ich hoffe für dich, dass du bei deiner Frauenärztin noch etwas erreichen kannst oder dass du einen anderen Arzt findest, der dein Anliegen versteht.

Alles Gute!
Dani

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