Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von christina9393 am 27.11.2017, 21:36 Uhr

Beschäftigungsverbot

hallo ihr lieben,
ich bin in der 11ten SSW und arbeite im einzelhandel. wir haben in unserer filiale eine neue leitung bekommen, die mich loswerden will. ich passe ihr einfach nicht und das belastet mich sehr. zudem stehe ich jeden tag acht stunden durchgehend und stehe in der kälte, da ich an einer offenen türfront stehen muss. kisten schleppen steht auch jeden tag an. aber am schlimmsten finde ich die tatsache, dass bei uns in allen aufenthalsräumen geraucht wird. wenn ich also pause mache oder ins büro gehe, werde ich komplett vollgequalmt. übermorgen habe ich einen termin bei meinem FA und möchte die dinge ansprechen. ich bin ehrlich: mir wäre ein BV lieber als eine krankschreibung, da diese alles nur schlimmer auf der arbeit machen würde. wie schätzt ihr meine chancen ein? ich bin einfach körperlich uns seelisch gestresst. anfang des jahres hatte ich bereits eine FG und habe solche angst, dass meine situation eine weitere begünstigt.
über eure meinung oder erfahrungen würde mich freuen.

ganz liebe grüße
tina

 
26 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Regina87 am 27.11.2017, 21:52 Uhr

Wenn du ein gutes Verhältnis zu deiner Gyn hast, hat sie sicher Verständnis für deine Situation. Ich bekamm sofort BV, als ich meiner Gyn geschildert habe, dass Schonarbeit bei Dauernotbestzung nicht möglich ist. Eine Freundin bekam ebenfalls ein BV, da ihr Chef und diverse Kollegen keine Rücksicht genommen haben (Kisten schleppen, Überstunden usw.)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 27.11.2017, 22:52 Uhr

ein bv ist kein wunschkonzert. wenn dir die gyn eins ausstellt, ist es illegal. sie darf es nur!!!!!! wenn du medizinische beschwerden hast. dann erhälst du aber erstmal eine krankmeldung. so einfach läuft das zum glück nicht. der chef muss die arbeitsbedingungen einhalten. es liegt, wenn überhaupt, an ihm, dir ein bv auszusprechen, WENN er dir keine arbeit zuteilen kann, die mit dem mutterschutzgesetz vereinbar ist. das ist jammern auf hohem niveau. du bist schwanger und nicht krank. die dinge, die du nicht machen darfst, machst du einfach nicht mehr, wie kistenschleppen. arbeiten in der kälte ist das keinesfalls, nur weil es zieht. damit ist das ständige arbeiten in einme kühlhaus gemeint. daheim bleiben und lohn erhalten? sei froh, dass du das nicht brauchst weil du keine schwerwiegenden beschwerden hast. setz dich für deine rechte ein. die richtlinien wurden zum glück verschärft. die gyn bekommt zu recht probleme, wenn sie dir ein bv ausstellt. sie hat mit deinen arbeitsbedingungen rein gar nix zu tun. das liegt in der aufgabe des chefs..

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Leenbo am 27.11.2017, 23:19 Uhr

Ich kann dir aus eigener Erfahrung berichten, dass ich kein BV bekommen habe. Habe auch im Einzelhandel gearbeitet. Ich hatte jeden Tag ein Fahrweg von 50km zur Arbeit plus Parkplatz Suche da ich in der Innenstadt gearbeitet habe. Meine Kolleginen haben auch alle drin geraucht und es hat keiner Rücksicht genommen. Zudem musste ich auch immer schwer schleppen..Meine Frauenärztin sagte mir nur das das Leben von mir oder dem Kind nicht gefährdet sei. Ich solle doch die Filiale wechseln wenn es nicht anders funktioniert oder mich krank schreiben lassen. Mehr Optionen kann ich dir leider auch nicht sagen. Ich war dann im Endeffekt 12 Wochen krank geschrieben da och noch neh synphysenlockerung bekommen habe.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Anwin1983 am 27.11.2017, 23:48 Uhr

Huhu ich kann dir aus Arbeitgebersicht sagen dass es tatsächlich abhängig von Arzt ist...wir hatten Mitarbeiterinnen die von ihrem Arzt absolut keins bekommen haben..dann entweder Arzt wechseln oder versuchen über den Werksarzt oder so... im Notfall wirklich krank schreiben lassen..achte halt drauf dass nicht ins Krankengeld fällst...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Dilekoez am 28.11.2017, 0:04 Uhr

Also ich arbeite im Büro und hatte ebenfalls vor einigen Monaten eine FG. Was an einem BV illegal sein soll kann ich als Juristin nicht nachvollziehen. Wenn das Wohl des Kindes und der werdenden Mutter gefährdet ist, bekommst du ein BV. Und das ist auch zum Glück sehr einfach, wenn dein Gyn genau so an deine Gesundheit denkt. Wenn nicht einfach den Arzt wechseln.

Hör bitte auf den Schwachsinn der hier geschrieben wird nicht hin. Die können gerne noch bis zum Mutterschutz arbeiten, wenn es bei dir gesundheitlich wenn dies auch das Mobbing ist, dann ist es besser du bekommst ein BV und gut ist. Danken tut es dir eh keiner und wenn dem Baby was passiert erst recht nicht.

Es ist nur eine Arbeit ! Nichts ist wichtiger wie dein Baby. Wie gesagt es gibt zum Glück viele Gyn die wissen wie gefährlich sowas ausgehen kann. Einfach so nicht aufgeben.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Dilekoez am 28.11.2017, 0:07 Uhr

Ah Quatsch ist das was du hier von dir gibst. Solche Bemerkungen kann man nicht mal kommentieren, bei soviel Schwachsinn weiß man gar nicht ob man sich das wirklich antun kann... Nö ich denke nicht

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nina 22 am 28.11.2017, 1:03 Uhr

Hallo,
wie deine Chancen für ein BV stehen, hängt tatsächlich sehr von deinem FA ab.

Meiner hat trotz diverser Beschweren, u. a. Blutungen mit KH Aufenthalt, keins ausgestellt. Es ist nicht Aufgabe des FA deine Arbeitsstelle zu beurteilen und so lange kein medizinischer Grund besteht darf er es eigentlich auch nicht (mehr).

Es gibt jedoch klare Vorschriften, an die sich dein AG halten MUSS!

Auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf kannst du unter Arbeitsschutz alles nachlesen. Dort gibt es eine Gefährdungsbeurteilung, die dein AG machen muss! Und stundenlanges stehen, eises Kälte und Nikotin rechtfertigen sehr wohl ein BV!

Ich musste für mein BV auch bei meinem AG kämpfen, aber es stand mir ganz klar zu und so habe ich es in der 20. SSW nach 8 Wochen AU auch bekommen.

Wenn ich das immer lese hier, dass man um jeden Preis arbeiten soll könnte ich echt k....tzen! Wofür gibt es denn bitte Gesetze???

Ich habe 2 große Kinder und im Büro immer bis zuletzt gearbeitet, das war kein Problem und ich habe es gern gemacht.

Aber 300 km am Tag fahren, 4,5 Stunden im Auto und einen schweren Rollkoffer als Arbeitstasche geht schwanger einfach nicht...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Schanina87 am 28.11.2017, 6:21 Uhr

Na das ist ja mal ne liebevolle Antwort! Oh man...

An die beitragsschreiberim. Sprich mit deiner Gyn. Ein bv ist keine Unmöglichkeit
Lg

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Patte78 am 28.11.2017, 7:15 Uhr

Wirklich sehr nette Worte, wie im Rechtsforum...da schreibt sie auch so freundlich. Da wird auch gleich auf jeder Fragenstellerin rumgehackt, Dinge unterstellt usw.

Erstmal muss dein AG eine Gefährdungsbeurteilung machen und alle Gefahren abstellen, kann er dies nicht, muss er ein BV aussprechen. Er hat sich da strickt an das MuSchu Gesetz zu halten. Macht er das nicht, kannst du dich an das Gewerbeaufsichtsamt melden.

Versuch es trotzdem bei deiner Gyn...wünsche dir viel Glück.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von emilie.d. am 28.11.2017, 9:14 Uhr

Dein Gyn haftet persönlich, wenn er Dir zu Unrecht ein individuelles BV ausstellt. Daher machen das Frauenärzte aus 'Kulanz' idR nicht mehr.

Wenn Dein AG sich nicht ans MuSchG hält, solltest Du das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Das gibt richtig Ärger, insofern würde ich das vorher in einem Gespräch mit Deiner Leitung genauso so ankündigen.

Kann Deine Leitung Dir keinen Arbeitsplatz anbieten, wo Du nicht ständig stehen musst, Kisten schleppen, dann muss Dein AG Dir ein BV aussprechen. Nicht Dein Gyn.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von emilie.d. am 28.11.2017, 9:16 Uhr

Frauenärzte haften mittlerweile selbst, wenn sie zu Unrecht ein BV aussprechen.
Wenn eine Cervix-Insuffizienz vorläge o.ä., kann der Gyn ein individuelles BV aussprechen.
Wenn sie kerngesund ist, hat ihr Gyn da keine Handhabe. Außer er möchte ihr Gehalt selbst bezahlen oder er erfindet eine Diagnose.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Lisaleon am 28.11.2017, 11:31 Uhr

Also ich bin Erzieherin. Und in der 8ssw letzte Woche hatte ich starke Blutungen seit dem bin ich krank geschrieben. Heute hab einen fa Termin da wird wohl das bv ausgestellt. Außerdem fehlen mir diverse Impfungen
Soviel ich weiß hat der Arbeitgeber auch das Recht dich dann in anderen Bereichen einzuteilen in denen eine mögliche Gefährdung ausgeschlossen ist

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nala1987 am 28.11.2017, 12:40 Uhr

Viele AG interessiert es aber nicht. Da ist schon die Frage, wie man da gut auskommt ohne der Dumme zu sein. Klar soll man froh sein, wenn man nichts schlimmes hat. Da auf sein Recht zu pochen kann wesentlich schlimmer sein und werden als ein BV!
Und Zug kann sehr wohl sehr unangenehm sein. Stell Dich mal bei einem großen Kaufhaus jetzt im Winter an die Tür! Abgesehen davon dass man in der Schwangerschaft nicht mehr als 4 Stunden am Stück stehen darf!

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danke

Antwort von mellomania am 28.11.2017, 13:27 Uhr

es kann eben doch illegal sein wenn der arzt bein bv ausstellt obwohl keine medzinischen gründe vorliegen. ich verstehe nicht, wie andre es machen. ums verrecken ein bv. wegen was bitte? weil geraucht wird? kisten schleppen kann auch jemand andres machen. da muss man sich halt um sich kümmern und nicht zum arzt rennen. wie alt ist die erstellerin ? 24? hammerhart. das hat nix mit freundlich oder sowas zu tun, sondern mit RECHT. der arbeitgeber kann ihr jedwede tätigkeit zuweisen, die sie annehmehn MUSS. informiert euch mal lieber bevor hier so ein schwachsinn geraten wird. die bv werden geprüft. wenn sie pech hat mus sie das selber zahlen später. problemstellen abschaffen, mit dem chef reden, für sich und das kind verantwortung übernehmen. aber zu arzt rennen wegen sowas? ich finde das schon arg

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Patte78 am 28.11.2017, 13:46 Uhr

Wer genau prüft denn das BV?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Regina87 am 28.11.2017, 15:56 Uhr

@ mellomania
Also meine Gyn hat mir ein BV ausgestellt ohne Angaben einer Diagnose. Ich bin bzw war in einer Fördereinrichtung tätig für körper/geistig behinderte Menschen und psychisch Kranke zum teil mit massiven Verhaltensauffäligkeiten. Wir sind ein recht kleines Haus mit überschaubaren Personalschlüssel. Ich arbeite gerne da nur wäre ich für meine Kollegen keine Unterstützung. Schonarbeit hieße bei mir, im Büro sitzen und Akten schreiben, während mein Kollege sich um 9 Bewohner kümmern müsste. Gäbe es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Bewohnern ( und das kommt öfter vor) müsste ich daneben stehen und zusehen. Für meine Situation war ein BV die beste Lösung für alle.
Aber bezogen auf die Verfasserin des Beitrages: sie hat ja geschildert, dass ihr Chef scheinbar ein persönliches Problem mit ihr hat und nicht jeder ist vllt so taff, wie du den Anschein machst und legt sich mit einem Vorgestzten an. Wenn man das tut, bedeutet das Stress, evtl Rechtsstreit und viel Aufwand. Nicht gerade förderlich für die Schwangerschaft. Ich finde es verständlich, dass sie mit dem Wunsch nach einem BV den für sich einfacheren Weg gehen möchte. Es ist mehr als unangebracht sie deswegen so anzugehen. Schadet es dir wenn sie ein BV gekommt??? Nee, also bleib bitte mal sachlich und werde nicht persönlich.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Patte78 am 28.11.2017, 17:14 Uhr

Das scheint nicht möglich zu sein, eine Freundin von mir wollte im Rechtsforum um Rat fragen, hat sie gelassen...weil sie einfach auch keine Lust auf solche Antworten hatte. Die jedes Mal die Verfasserin eines Posts angehen...da gibt es noch 1-2 mehr dort im Forum.
Schade eigentlich, dass es für einige nicht möglich ist ,dieses Thema sachlich ,ohne persönlich zu werden, Leute anzugreifen etc zu beantworten.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von emilie.d. am 28.11.2017, 18:25 Uhr

Der Arbeitgeber kann es prüfen lassen. Oder die Krankenkassen, falls sie die Kosten übernehmen müssen (bei kleinen Betrieben).

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von nita83 am 28.11.2017, 18:39 Uhr

Ich kann dir nur raten dich an den Betriebsrat zu wenden oder auch an die Aufsichtsbehörde dein chef muss die Mutterschutz Richtlinien einhalten inkl. Rauchverbot in gemeinschaftsräumen.
Ein bv sehr ich eher schwierig aber notfalls dann die krank Schreibung nehmen.
Ich hab selbst 4 FG gehabt und in der letzten ss ein bv erst nach Blutungen und wehen bekommen vorher gab's auch nur eine krank Schreibung.
LG nita

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 28.11.2017, 19:21 Uhr

ich werde nich persönlich. aber man muss sich um sich kümmern, ob man nun will oder nicht. man kann nicht die allgemeinheit dafür zahlen lassen, dass man nicht den mut hat , für seine rechte zu kämpfen. die ärztin haftet wenn sie ein bv ausstellt, was sie nicht darf, da es augenscheinlich um die arbeitsbedingungen geht. als nächstes kommt der einwand mobbing. leute, ihr seid schwanger und nicht krank! man gefährdet doch keine baby wenns mal zieht oder wenn man eine kiste schleppen muss! auch in öffentlichen einrichtungen ,haltestellen ode so wird geraucht. will sie dann die luft anhalten= oder wenn ein auto vorbeifährt? finde das halt lächerlich sorry

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es geht nun mal um GESETZE

Antwort von mellomania am 28.11.2017, 19:23 Uhr

das hat mit persönlich angreifen ode so nix zu tun. es sind gesetze. und die fragen wegen bv sind halt schon als lächerlich. auch frau bader schließt sich den antworten doch an. man ist schwanger und nicht krank. da in der 5. woche schon rumzumachen, mobbing, böser chef etcpp das kann ich halt nicht verstehen. es gibt wahrlich gründe für ein bv, dann ist das auch gerechtfertigt. aber das hier doch nicht

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Re: es geht nun mal um GESETZE

Antwort von Nala1987, 16. SSW am 28.11.2017, 20:03 Uhr

Du hast ja nicht Unrecht. Aber der Ton macht die Musik! Dein Post ist doch sehe angreifen.
Ja, Schwangerschaft ist keine Krankheit und man soll froh sein, wenn es einem gut geht. Ja, man sollte erstmal mit dem AG, dem Betriebsarzt sprechen. Ausloten ob es wirklich keine andere Beschäftigung gibt.
Rauch in ALLEN Pausenräumen sehe ich aber sehr wohl als Problem. Draußen kann ich weggehen. Wenn ich in Ruhe Pause machen möchte (und auch muss) möchte ich das, erst recht schwanger, nicht! Im Zug stehen möchte ich auch unschwanger nicht. Bei der Kiste kommt es wohl auf das Gewicht und die Häufigkeit an. Pauschal sagen, dass Zug und Kisten keinen Schaden verursachen kann man aber auch nicht.
In der Theorie ist das alles einfach. Der AG muss bestimmte Auflagen erfüllen. Es gibt Gesetze und Punkt. Aber das ist die juristische Theorie! In der echten Welt sieht es leider trotzdem oft anders aus und ja ich kann verstehen, dass so manche Frau sich zum Wohle Ihres Kindes aber auch um ihren Job nicht zu verlieren (Ja, im Moment ist man geschützt, aber später nicht und in der echten Welt werden genug Frauen in Elternzeit gekündigt. Da werden schon Gründe gefunden und selbst wenn sie nachher Recht bekommen sollte, ist das Klima oft hinüber) NICHT um ihre Rechte kümmert und kämpft sondern eher krank oder schwanger arbeiten geht, Arbeiten verrichtet, die sie nicht machen sollte oder eben eine AU oder ein BV nutzt.
Ja Du hast Recht, es gibt Gesetze. Aber in echt wird vieles nicht umgesetzt. Leute fürchten um ihren Arbeitsplatz und das nicht selten auch zu Recht.
Auch Mobbing solltest Du ernster nehmen. Manche Menschen sind schon daran zerbrochen. Sicher, warum hat man dann nicht vorher gekündigt oder so. Wie gesagt, nicht überall und nicht jeder findet mal eben schnell einen neuen Job.
In Deinem Post fehlt mir die Menschlichkeit. Theorie ist ja total richtig. Die Praxis sieht eben oft, aus verschiedenen Gründen anders aus.
Dass es genug gibt, die das System auch ausnutzen mag ja ein berechtigter Einwand sein. Ob Du deswegen allen die nur mal nach BV fragen, Schmarotzertum unterstellen musst, stelle ich mal in Frage.

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thema mobbing

Antwort von mellomania am 28.11.2017, 21:33 Uhr

ich nehme das thema ernst weil ich selber drei jahre lang opfer war. täglich. ich habe eine therapie gemacht um zu lernen, anders damit umzugehen und für meine rechte zu kämpfen. ich plädiere halt dafür, für seine rechte zu kämpfen. wenn man schon angst um seinen job hat und solche probleme mit dem chef, dann arbeitet man da doch nicht gerne. dann muss man sich halt was neues suchen. habe ich dann auch gemacht. dass das nicht einfach ist, weiß ich aus erfahrung. zudem mit zwei kindern noch etcpp. aber wenn man sich dann in eine ecke setzt und nix macht, DAS ist das was ich nicht gut finde. man sucht gründe, schwer heben, manchmal kalt, kisten schleppen etc und geht zum arzt für ein bv, was einem halt nicht zusteht, da es zum glück!!! keine medizinische notwendigkeit gibt. man sollte mit dem arbeitgeber sprechen. warum macht man sich so klein und kämpft nicht für sich und das kind?

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Fakten

Antwort von Danyshope am 28.11.2017, 23:34 Uhr

1. Weiß Dein AG überhaupt schon das du schwanger ist und wurde ein Gefährungsbegutachtung gemacht?

Das sind die beiden wichtigsten Fragen. Den fakt ist nun einmal, ein BV wegen der Arbeit DARF nur der AG ausstellen. Er muss es sogar in diesem Falle dann. Macht er es nicht und verstößt er gegen das Mutterschutzgesetz kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen. Falls du das Gefühl hast das der AG sich nicht korrekt verhält, wende Dich bitte an das Gewerbeamt, die prüfen es dann.

IMO, unabhängig von der Frage Schwanger oder nicht, muss du ans AN eh keinen Nikotinrauch hinnehmen in den Pausenräumen. Da muss der AG so oder so Abhilfe schaffen.
Schau mal hier: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/


Der Arzt selbst darf eigentlich wirklich nur dann ein BV aussprechen wenn Deine oder die Gesundheit des Kindes an sich gefährdet sind, Du grundsätzlich arbeitsfähig wärst, die Arbeit an sich aber den zustand verschlimmern würde. Es muss also eine körperliche Ursache vorliegen die mit den "normalen" Mittel einer AU nicht mehr abgedeckt ist. Der Arzt darf aber kein BV wegen dem Arbeitsplatz an sich ausstellen, der der Arzt kann ja nicht wissen ob dein AG keinen Ersatz-Arbeitsplatz stellen kann. So kann man Dich zB im Einzelhandel an die Kasse setzen - da wäre es nicht kalt, du müsstest nicht schleppen und nicht stehen (was du im Einzelhandel strenggenommen eh nicht tust). Kasse ist eine völlig legitime Ersatztätigkeit im Einzelhandel. ich arbeite selbst im Einzelhandel, bei mir kommt noch eine tiefe Theke dazu - auch das rechtfertigte kein BV. Und das nach Aussage des Gewerbeamtes.

Das du Stress mit der Vorgesetzten hast ist eher untergeordnet. Ein BV wegen Mobbing oder ähnlichem müsstest du auch "körperlich" nachweisen müssen - da wird eien AU im Vorfeld eher Mittel der Wahl sein. Zumal viel zu viele Frauen inzwischen die "Mobbingschine" fahren um bezahlten Urlaub zu bekommen. Und weil eben so viel Mißbrauch damit betrieben wird, schauen die KK inzwischen weit genauer hin und nicht selten werden BV auch im nachhinein beanstandet.

Mag dir alles nicht gefallen, aber so ist leider nun einmal die gesetzliche Lage. kannst dich bei denen beschweren die BV "durch Lügen und betrügen" bekommen haben, notfalls über Ärztehoppeln oder sonstigem mißbräuchlichen Verhaltens.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Danyshope am 28.11.2017, 23:42 Uhr

Einzelhandel gilt aber nicht als stehend. Selbst dann nicht wenn man zB hinter der Theke stehen muss. Kasse ist eh fast immer heutzutage per Hocker. Einzelhandel wird zu stehend-gehend gerechnet - weil man in der Regel eben einen Bewegungsraum hat der größer wie ein qm hat. das führt dann sogar dazu das im Einzelhandel bis zum Mutterschutz gearbeitet werden muss sofern der Ag entsprechende Arbeit hat die dem Mutterschutz ansonsten entspricht.

Stehend wäre am Fließband - wirklich an einer Stelle stehend den ganzen Tag über. Und das rechtfertigt dann auch ein BV.

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Mutterschutzkriterien speziell für Einzelhandel

Antwort von Danyshope am 28.11.2017, 23:43 Uhr

http://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/verkaeuferinnen-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7308

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