Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von drosera am 20.10.2019, 12:16 Uhr

Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Hi,
Es gibt zwei Arten von BV: das arbeitsplatzbedingte, das durch den AG bzw seinen Betriebsarzt ausgesprochen wird und ausgesprochen wird, wenn die Arbeitssituation die Schwangere gefährdet und eine Umsetzung auf eine andere Position nicht möglich ist. Das gibt dein Arbeitsplatz nicht her.
Zweitens gibt es das individuelle BV, das in der Schwangeren selbst begründet ist. Das wird vom Gyn, ggf von Hausarzt ausgestellt. Das setzt aber eine Arbeitsfähigkeit voraus. Du bist aber derzeit wegen Krankheiten arbeitsunfähig. Daher erübrigt sich die Diskussion über ein individuelles BV mit den Ärzten.
Dein AG hat dieses Problem: er zahlt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das aus seiner Firmenkasse. Eigentlich endet das nach 6 Wochen, aber du hast wechselnde Diagnosen, also hast du noch immer nicht das Krankengeld erreicht. Er muss weiterzahlen. Deswegen will er, dass du entweder ein BV bekommst (AG bekommt Gehalt aus der Umlage erstattet) oder endlich Krankengeld (er muss nicht mehr zahlen).
Wird ein ungerechtfertigtes BV später angezweifelt und zurückgekommen, musst du dein Gehalt der Krankenkasse zurück zahlen. Rutschst du ins Krankengeld, zählt das bei diesem Diagnosen als 0€ für das Elterngeld. Lass dich nicht so vor den Karren spannen. Beides ist nicht in deinem Interesse.
Mit nicht- wiederhaben-wollen hat das erst einmal nichts zu tun, sondern nur mit Kostenvermeidung bei deinem AG. Du kostest halt, nützt ihm nichts und man kann dich nicht kündigen. Ist doof für ihn.

 
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