Schwanger - wer noch?

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von Inena, 12. SSW  am 16.10.2019, 8:19 Uhr

Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Wie bereits geschrieben, hast du kein Anrecht auf ein BV. Da haben dich deine Gyn und dein Hausarzt schon richtig informiert. Ich verstehe deinen Unmut, aber dann so zu reagieren ist nicht sehr nett. Nur weil du nciht das zu hören bekommst was du willst... Das hat auch nix mit einsichtig zu tun, deine Gyn hält sich rechtlich nur auf der sicheren Seite. Falls ein zu Unrecht ausgesprochenes BV von der KK revidiert wird, muss nämlich auch jemand der KK das Geld wieder zurück zahlen. Vom rechtlichen Nachspiel mal ganz zu schweigen.

Was mich wundert ist der fehlende Betriebsarzt. Das ist meines Erachtens nicht rechtens, da dieser in jedem Unternehmen vorgeschrieben ist Und wenn es ein niedergelassener mit Einbestellung zum BA ist. Es muss einen geben. Punkt.

Sonst, du wirst dich weiter krank schreiben lassen müssen. Du bist nicht arbeitsfähig und damit ist ein BV raus.

Sorry, ist wieder nicht das was du hören willst, ich weiß, aber so ist nunmal die Rechtslage.

 
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