Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von krueml, 28. SSW am 21.08.2003, 11:34 Uhr

An alle aus der Schweiz - Arbeitet Ihr bis zur Geburt?

Ich bin Grenzgängerin, d.h. wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz.

In Deutschland gibt es ja diese 6-wöchige Mutterschutzfrist, in der Schweiz müsste ich theoretisch bis zum Einsetzen der Wehen arbeiten.

Meine Ärztin hat gemeint, dass sie mich vorher krankschreiben kann. Ist das in der Schweiz so üblich? Oder macht das einen schlechten Eindruck bei meiner Firma?
Ich denke mal, dass die 6 Wochen in Deutschland nicht umsonst gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wie haltet Ihr das? Könnt Ihr Euch vorstellen bis Ende zu arbeiten? Ich finde es jetzt schön mühsam genug.... :-)

Chrissie

 
2 Antworten:

Re: An alle aus der Schweiz - Arbeitet Ihr bis zur Geburt?

Antwort von Padi, 15. SSW am 21.08.2003, 14:07 Uhr

Ich hoffe doch sehr, dass mich meine Fä vorher krankschriebt....ich habe nämlich nicht vor, mich mit meiner Kugel jeden Morgen um 6.30 Uhr in den Bus und den Zug zu schleppen :o)

Am liebsten würde ich ab Dezember 50% arbeiten und dann ab 1 Feb. gar nicht mehr (ET 19.2.04).....mal schauen......

LG
Patricia

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Re: An alle aus der Schweiz - Arbeitet Ihr bis zur Geburt?

Antwort von Christa-Markus, 24. SSW am 22.08.2003, 7:20 Uhr

Wie ist das denn bei Dir im Arbeitsvertrag oder im für Dich geltenden Gesamtarbeitsvertrag geregelt.

Als ich als Grenzgängerin in der Schweiz gearbeitet habe, war bei uns in der Firma die Regelung so, dass jede Schwangere 14 Wochen bezahlten Mutterschutz hatte (ich weiss, dass das in der Schweiz selten ist) und man diese 14 Wochen frühestens 4 Wochen vor der Geburt antreten konnte. Wer später erst in Mutterschutz ging, konnte dafür dann länger bezahlt wegbleiben.

Problem finde ich ist in der Schweiiz noch viel eher, dass es nach dem Mutterschutz keine Elternzeit mit Teilzeitanspruch gibt, sondern dass Dein Arbeitsvertrag automatisch nach dem Mutterschutz endet, wenn Du nicht mit Deiner bisherigen Arbeitszeit weiterarbeiten willst, sondern weniger. Dann ist ein ganz neuer Arbeitvertrag nötig, den Dir Dein Arbeitgeber aber nicht geben muss.
Wenn Du weiter arbeitest ist es als Grenzgänger auch aufwendig mit dem Kindergeld, da Du in der Regel einen Teil in der Schweiz bekommst (Höhe ist wohl auch Arbeitgeberabhängig) und dies dann in Deutschland melden musst und einen Antrag auf die Differenz zum deutschen Kindergeld stellen musst.

Leider alles etwas blöd für die Grenzgänger. Zum Glück war ich es nicht mehr, als ich schwanger wurde, sondern zurück in Deutschland; ich habe die Probleme nur für eine Mitarbeiterin abklären müssen, die noch vor unserer Rückkehr nach Deutschland schwanger wurde und ein Kind bekam.

Wegen krankgeschrieben werden: wieviel Geld Du bei einer längeren Krankschreibung vor der Geburt bekommst hängst selbstverständlich auch davon ab, ob Du 80 oder 100% Krankentagegeld versichert hast. Das kann bei 80% auch wieder ganz schon was ausmachen.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.

Christa (24.SSW)

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