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Geschrieben von Schwoba-Papa am 20.04.2006, 13:59 Uhr

rechtfertigt im Sinne von Rechthaben

oder das Recht darauf zu haben sicher nicht ! NEVER !

Entschuldigt ?, vielleicht bedingt. Diese (wie jede Entschuldigung) setzt aber Einsicht voraus und das Gegenüber sollte auch das notwendige Verständnis (für die Entschuldigung) aufbringen.
Auch die Reue und das zukünftige Vermeiden spielen da eine große Rolle.

Angenommen ein Mensch oder besser ein Mann wird durch Schläge als Konfliktlösung geprägt und er ist nicht im Stande (geistig oder sozial) andere Lösungen von Konflikten anzuwenden, Ja da hab ich gewisse Bedenken ihn zu verteufeln !

Für keine Gewalt gibt es eine Rechtfertigung, aber es gibt Gründe und es gibt Ursachen und es gibt ...

Ein weites Feld !

Grüßle

 
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