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Geschrieben von Oma am 10.04.2007, 21:16 Uhr

Sorry, hatte telebim.....

Das Problem dabei ist doch, dass alle über einen Kamm geschoren werden.

Wenn ein Paar schon jahrelang zusammenlebt und dann einer arbeitslos wird ist das doch eine ganz andere Situation als wenn sie gerade vor wenigen Monaten zusammengezogen sind.
Wenn ich das Zusammenleben mit jemandem testen will, heißt das doch nicht unbedingt, dass ich auch sofort bereit bin, ihn voll zu finanzieren.

Argh…… nach dem ersten Absatz habe ich jetzt 92 Minuten telefoniert! Ich, der Telefonallergiker! Was ist daran bloß schön, frag ich mich immer? Ich kann komischerweise nur mit dem linken Ohr telefonieren, jetzt glüht mein Ohr, mein Nacken ist steif und mein linker Arm brennt im Schulter- und Ellenbogengelenk wie Feuer *jammer*!
Beim Gang in die Küche stell ich auch noch fest, dass mein schöner Tee jetzt ebenso lange
gezogen hat *ggg*.
Und außerdem bin ich jetzt völlig aus dem Konzept, was ich noch schreiben wollte.

Ich weiß nur noch, dass ich zur Riesterrente schreiben wollte, dass die zwar jeder abschließen sollte, dass die aber viel zu gering ist, um die Lücke in der Altervorsorge zu schließen. Die Rürup-Rente ist zwar genauso sicher vor dem Zugriff des Staates wie die Riesterrente, aber kaum bekannt und vor allem völlig ungeeignet für Familien, da die eingezahlten Beiträge beim Tod des Versicherungsnehmers verloren gehen im Gegensatz zur Riesterrente, wo wenigstens die eingezahlten Beiträge dem Ehepartner gutgeschrieben werden.

Irgendwas war noch, muss mal eben überlegen………


Ne, fällt mir nicht mehr ein. Ich habe eben noch mal nachgelesen, ob es mir einfällt, bin dabei über was anderes gestolpert. Stefanie, du sagst „Da die Hilfeleistung nur vorübergehend sein sollte, hast Du danach noch die Möglichkeit, Deine Zukunft erneut abzusichern...“.
Eben da liegt doch der Hund begraben. Wenn du mit 20 eine Lebensversicherung abgeschlossen hast, die du mit 37 wegen Arbeitslosigkeit auflösen musstest, wirst du nicht mehr in der Lage sein, eine ebenbürtige Versicherung abzuschließen. Erstmal ist das Eintrittsalter ausschlaggebend für die Prämienhöhe, da zahlst du mit 37 für dieselbe Versicherungsleistung schon erheblich mehr als mit 20. Hast wahrscheinlich schon die ersten Wehwehchen, die einen Risikozuschlag erfordern. Dann hat die Länge der Laufzeit ganz großen Einfluss auf die ausgezahlte Leistung, da würden dir beim angegebenen Beispiel schon 17 Jahre fehlen, die du nie mehr aufholen kannst. Und nicht zuletzt war bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages ein Zinssatz garantiert, der heute geradezu utopisch ist und vielleicht auch nie mehr erreicht werden wird!

Von daher ist dein Argument irgendwie ein Schlag ins Gesicht desjenigen, der vorher auf einiges verzichtet hat, um für den Lebensabend vorzusorgen.

Denn derjenige, der immer alles verprasst hat und überhaupt nicht vorgesorgt hat, bekommt nach Ablauf von ALG 1 und Prüfung des nicht vorhandenen Vermögens auch seine Hartz IV-Leistungen ausgezahlt, während der Sparer erst fast alles Ersparte aufbrauchen muss. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

Irgendwie bin ich geschafft von dem Telefonat und mach jetzt erst mal Schluss. Muss mich erst mal wieder sortieren.

Drückerchen von Marion

 
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