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Geschrieben von dieElle am 10.04.2007, 18:35 Uhr

einspruch *g*

Mal ganz abgesehen davon, dass erwachsene Kinder, die im Haushalt leben, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören... Aber nur mal so nebenbei!
Wer näheres wissen möchte, soll mir bescheid geben. Ich würde dann Morgen meine Kollegin anrufen und mal nachhaken, was sie post-Elle so alles verändert hat!

 
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