Geschrieben von emilie.d. am 26.03.2020, 6:29 Uhr |
KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN
Wäre es eine onkologische Praxis, wäre es für mich etwas Anderes. In einer Zahnarztpraxis finde ich das vertretbar, zumal die Alternarive wäre, dass Du gar nicht arbeiten kannst. Das Kind wird ja vermutlich auch im Eingangsbereich nicht jeden anspringen, sondern sich eher im Hintergrund aufhalten.
Aber Du solltest wirklich mal schauen, ob Du Anspruch auf Notberewuung hast. Wenn Kind nicht so klein ist, dass das auch nicht unsetzbar ist.
- KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - Nicy75 25.03.20, 11:26
- Re: KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - Maroulein 25.03.20, 12:54
- Re: KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - Johanna3 25.03.20, 14:49
- Re: KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - BB0208 25.03.20, 15:36
- Re: KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - Tigerblume 27.03.20, 17:23
- Re: KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - BB0208 25.03.20, 15:36
- Re: KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - Johanna3 25.03.20, 14:49
- Re: KIND MIT IN PRAXIS NEHMEN - emilie.d. 26.03.20, 6:29
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