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Geschrieben von Philo am 09.04.2017, 19:40 Uhr

Verhaltens-Vertrag und öffentliche Beurteilung

Hallo,
ich habe nach der Elternzeit im Herbst 2016 eine Gruppe von 25 Kindern übernommen, darin sind 7 Kinder mit massiven Verhaltensproblemen, u.a. Gewaltbereitschaft und Aggressivität. Hauen und Stechen war an der Tagesordnung.
Ich habe angefangen, positives Verhalten dieser Kinder zu verstärken (Stempel auf die Hand - ich weiß, umstritten wg. der Stempelfarbe, aber die Kinder fuhren und fahren drauf ab. Sogar die großen 6jährigen).
Meine Vorgängerin hatte die auffälligen Kinder immer weggesperrt (dunkle Kammer), das Verhalten hat sich damit wohl verstärkt.
Durch das unmittelbare Belohnen von positiven Verhaltensweisen strengen sich diese Jungs mehr und mehr an, Stempel zu sammeln und sich damit gegenseitig zu überbieten. Das Verhalten hat sich sehr zum positiven gewandt, gut, die Jungs sind keine Lämmer und werden wohl auch keine mehr werden, aber im Vergleich zu vor einem halben Jahr habe ich dort echt was erreicht.
Der verhaltenstherapeutische Grundsatz im Studium lautete:
Stärken stärken und damit Schwächen schwächen.
Zudem habe ich das Gewaltpräventionsprogramm "Faustlos" eingeführt, das wöchentlich stattfindet und in dem Kinder lernen, Emotionen des Gegenübers zu deuten und gewaltfrei Konflikte zu regeln.
Leider fehlt Erzieherinnen oft der theoretische Hintergrund und die Kenntnis über mögliche Gewaltpräventionsprogramme. Erzieher sind für "normale" Kinder ausgebildet. Das war für mich der Grund, noch ein Studium der Heilpädagogik draufzusetzen, da ich mit meinen Erzieherkenntnissen bei vielen Kindern nicht weiter kam.
LG, Philo

 
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