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Geschrieben von lilke am 07.04.2017, 23:25 Uhr

Verhaltens-Vertrag und öffentliche Beurteilung

Wenn es mit den Eltern der Kinder so abgesprochen ist, dann wird das wohl lange genug von den betroffenen Parteien diskutiert worden sein. Wenn die Jungs keinen Blödsinn machen, können die anderen Kinder auch nicht meckern. Wenn es sonst keine Bedenken gegen die Erzieher gab oder gibt, würde ich ihrem Urteil Vertrauen. Und ich denke Mal, dass die Erzieher positive Bemerkungen genauso würdigen würden.

LG Lilly

 
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