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Geschrieben von faenny am 08.04.2017, 23:20 Uhr

Verhaltens-Vertrag und öffentliche Beurteilung

@ursel: ich meinte nicht, dass die Erzieherin nicht kritisiert werden darf. Ich kann ihre Situation nur einfach sehr gut nachvollziehen. Du handelst so, wie du es gelernt hast und bist überzeugt davon, dass es richtig ist. Muss es doch, wenn es so gelehrt wird. :-/
Für mich liegt der "Fehler" in der Ausbildung. Der Erzieherin bleibt nur über Erfahrung zu lernen, dabei kann ihr entsprechendes Feedback natürlich helfen. Und sie scheint das ja durchaus auch anzunehmen.

 
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