Geschrieben von MarnieG am 15.12.2009, 15:55 Uhr |
in welchem Bundesland lebst du denn?
da gibt es schonmal die ersten Unterschiede!
Also hier der Ablauf in NRW: die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann im Kindergartenalter nur von den Eltern oder der demnächst einschulenden Grundschule beantragt werden. Hierfür sollte aber schon ein konkreter Verdacht vorliegen und es muss auch ein Erstgutachten erstellt werden.
Dann folgt die Überprüfung durch einen Sonderpädagogen der zuständigen Förderschule, in Zusammenarbeit mit Grundschule und /oder Kindergarten. Die Eltern werden hierbei über alles genau informiert!
Wurde sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, kann entschieden werden, ob dass Kind im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule oder an einer Förderschule beschult wird. In der Regel äußern Eltern hierzu bereits bei Antragstellung einen Wunsch. Am Ende des Verfahrens wird mit den zuständigen Lehrern und den Eltern ein Abschlussgepräch vereinbart. Hier einigen sich (im Idealfall) alle auf den gewünschten Förderort.
- integrations kind und schule... - Mama-25 15.12.09, 11:46
- Re: integrations kind und schule... - Pebbie 15.12.09, 12:11
- Re: integrations kind und schule... - svaja1 15.12.09, 12:53
- Re: integrations kind und schule... - svaja1 15.12.09, 12:51
- Re: integrations kind und schule... - Biankaline 15.12.09, 12:59
- Re: integrations kind und schule... - enomis98 15.12.09, 13:30
- Re: erklärung.....länger. - Mama-25 15.12.09, 15:04
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- in welchem Bundesland lebst du denn? - MarnieG 15.12.09, 15:55
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