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Geschrieben von Johanna3 am 28.11.2019, 14:30 Uhr

Doch, weil du eine Diagnose stellst und so einiges mehr

Der Notarzt im Erste-Hilfe-Kurs gab ein Beispiel (ich glaube der Fall ging glimpflich aus):

Kind fing an zu husten und nach Luft zu ringen. Asthma war bekannt. Betreuerin verabreichte Notfallmedikament. Zustand verbesserte sich kurz - verschlechterte sich darauf aber massiv. Dem Notarzt war die Diagnose erschwert. Kind hatte keinen Asthmaanfall, sondern einen Gegenstand eingeatmet.

Wäre die Gabe von Medikamenten Bestandteil der Ersten-Hilfe, würde auf eine diesbezügliche Verpflichtung auch im Kurs hingewiesen werden.

 
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