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Geschrieben von Supagirl80 am 26.05.2009, 12:57 Uhr

BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Hallo, als ich gestern unseren Sohn aus dem Kindergarten abholte stellte, ich fest, dass seine Brillengläser total zerkratzt waren (sind extra dünn geschliffen, da er über 5,75 Diopthrin hat zudem entspiegelt und Härteschicht) ich fragte meinen Sohn wie dies passiert sei, es war ein anderer Junge 3 Jahre alt hat die Brille von der Nase gerissen und auf den Fließen hin und her geschrubbt.

Ich hatte es bereits auch schon mehrfach angesprochen das dieser eine Junge die Brille von meinem Sohn öfter von der Nase reißt und es wurde von der einen Erzieherin auch schon mehrmals gesehen.

Jedenfalls sprach ich die Erzieherin darauf an, wer jetzt für den Schaden aufkommt, sie sprach mit der Kita -Leitung und die sagte wir sollen es über unsere Haftpflicht laufen lassen, finde ich total frech.

Nun meine Frage:

Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, wie kann soetwas passieren, es ist doch schon öfter vorgekommen, da müssen die Erzieher doch eingreifen. Wer haftet nun für die Brille immerhin bezahle ich fast 150 EUR nur für die speziellen Gläser und die Brille war gerade neu. Mmh ich bin völlig ratlos.

Kann mir mal bitte jemand weiterhelfen, der Kindergarten muss doch eine Versicherung dafür haben.

mfg und vielen Dank

 
11 Antworten:

Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von i_nes am 26.05.2009, 13:27 Uhr

ich würde mich vielleicht an die eltern des kindes wenden. klar haben die im kiga aufsichtspflicht,aber kaputt gemacht hat sie ja dieses kind!
grad wenn dieses kind das schon öfter gemacht hat,wird es ja zeit das sie es auch regeln,erstens finanziell und zweitens auch mit ihrem kind klären

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von Sträußchen am 26.05.2009, 13:28 Uhr

http://www.pro-kiga.de/recht/haftungsrecht/brille-kaputt-zahlt-die-erzieherin/

vielleicht hilft dir das weiter.

gruß manu

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von lali77 am 26.05.2009, 13:31 Uhr

Also spontan würde ich jetzt auch sagen, dass die Haftpflicht der anderen Eltern aufkommen muss. Wenn sie keine Versicherung haben, dann müssen sie halt selbst bezahlen.
Dabei muss natürlich 100% Sicherheit bestehen, dass es auch dieser Junge war.

An Eurer Stelle würde ich mich an meine Versicherung wenden, um Rat zu kriegen oder auch an einen Anwalt (falls Ihr einen kennt, der Euch mal beraten kann). Da Euer Sohn eine starke Brille braucht und sie auch nicht ablassen kann im Kiga würde ich mir generell mal irgendwo Rat holen wer wann wie haftet. Denn diese Situation kann auch auf dem Spielplatz, später in der Schule und und und...passieren.

Kannst ja mal berichten wie es ausgegangen ist!

LG Jenny

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von sammyasz am 26.05.2009, 13:43 Uhr

hallo, soweit ich informiert bin haftet das 3 jährige kind nicht, erst ab dem 7. lebensjahr zahlt die haftpflicht für die schäden eines kindes. es besteht nur die möglichkeit wenn die aufsichtspflicht verletzt wurde ( dies aber erst wenn das kind über 1 stunde ohne aufsicht war) ich hatte den fall mit meinem jetzt 5 jährigen sohn selbst und unsere versicherung übernahm den autoschaden des anderen nicht. ich selbst würde mich erst mal mit meinem versicherungsvertreter in verbindung setzen und schauen was es da für möglichkeiten gibt, damit die andere versicherung zahlen muss. ich wünsche viel glück und gutes gelingen. lg

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von IngeA am 26.05.2009, 13:51 Uhr

Bei Kindern unter 7 Jahren zahlt die Haftpflicht meist nur, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann müßten die Eltern selbst haften. Nachdem die Eltern ja gar nicht anwesend waren und das Kind unter der Aufsicht der Erzieherinnen war, kann ich mir sowieso nicht vorstellen, daß die Versicherung zahlen würde.
Ich denke eher, daß der Kiga, bzw. die Kiga-Haftpflicht dran ist (da gilt die 7-Jahres-Klausel ja nicht, weil die Versicherung ja speziell für Kinder unter 6-7 Jahren abgeschlossen wird).
Frag doch hier auch mal im Rechts-Forum.

LG Inge

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von Antarktis am 26.05.2009, 14:06 Uhr

Wende dich bitte an die Leitung des Kindergartens, da solche Schäden (schlimme Verletzungen, kaputte Prothesen und BRILLEN) von der Unfallkasse übernommen werden.

LG

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von mama von Joshua am 26.05.2009, 14:15 Uhr

Ihr könnt es gar nicht über eure Haftpflicht laufen lassen, denn eigene Schäden bezahlt die Versicherung nicht. Allenfalls über die Haftpflichtversicherung des anderen Kindes, sofern das deliktunfähige Kind mitversichert ist. Da das ganze aber während der Kindergartenzeiten passiert ist, wird diese Versicherung nicht zahlen, sondern sich darauf berufen, daß der Kindergarten dafür haften muss.
Und genau den würde ich auch dafür haftbar machen, gerade wenn du es schon öfter angesprochen hast.

LG
Nicole

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Einfach nochmal hingehen!

Antwort von glückskugel am 26.05.2009, 14:36 Uhr

Geh nochmal zur Leitung und sage, dass Du mit Deiner Haftpflicht gesprochen hast und diese in einem solchen Fall nicht haftet. Ich will niemandem etwas unterstellen, aber das hört sich für mich nach Faulheit und Abwimmeln an. Sie wollte es halt mal probieren, ob Du Dich damit abspeisen lässt. Die KiGa-Leitung müsste es zumindest der eigenen Versicherung melden. Ablehnen kann die dann immer noch. Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

LG,
Stefanie

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von wolfsfrau am 26.05.2009, 17:24 Uhr

Hallo,

das läuft über die gleiche Versicherung, über die dein Kind auf dem Weg in den Kindergarten versichert ist - einfach noch mal im Kindergarten melden und aufnehmen lassen. Wenn sich dort nichts tut, wende dich direkt an den Träger.
Da ihr ja die Brille erneuern bzw. reparieren lassen müsst, macht auf jeden Fall Fotos und laßt euch die Art des Schadens vom Optiker schriftlich bestätigen.

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Re: BRILLE IM KINDERGARTEN MUTWILLIG ZERSTÖRT WER HAFTET

Antwort von wickiemama am 26.05.2009, 19:47 Uhr

das hat nichts mit der Aufsichtspflicht zu tun.
Für den Schaden müssen natürlich die Eltern des Jungen aufkommen. Nur ob die Haftpflicht zahlt ist fraglich, da das Kind unter 7 Jahre ist.
Bei uns war mal der Fall, daß zwei 6jährige Mädels parkende Autos bemalt haben. Da hat keine Haftpflicht bezahlt, aber Aufsichtspflichtsverletzung war es auch nicht, da man davon ausgeht, daß es ein Kind in dem Alter schon weiß, daß man soetwas nicht darf.

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etwas ab vom Thema: und was ist, wenn die Brille im Kita verschwindet?

Antwort von susanne2 am 27.05.2009, 11:11 Uhr

Hallo,

ich muss die Brille so oft suchen. Was ist, wenn sie dann mal ganz weg ist? Haftet jemand?
Oder in der Schule: da hatten wir es auch schon mal, dass jemand über die Brille meiner Tochter gelaufen ist - war aber nicht nachvollziehbar, wer es war. War beim Sportunterricht. Die Lehrerin meinte, Pech gehabt...Und ich kann mich nur ärgern.
Liebe Grüße
Susanne

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