Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von charty am 26.05.2009, 10:13 Uhr

Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Guten Morgen,

gestern ist etwas passiert im KiGa, worüber ich ziemlich entzürnt bin, aber vielleicht auch ungerechtfertigt.

Folgender Vorfall: Als ich meine Tochter (fast 6) abholte wurde mir mitgeteilt, dass meine Tochter vor über 30 Minuten einen Unfall hatte (ich war gestern früh dran,normalerweise hole ich meine Tochter noch 30 Minuten später ab) . Sie haben nicht angerufen. Meine Tochter war auf eine Kinderbierbank geklettert mit der sie dann umgekippt ist und die Metallverstrebungen haben dann unterhalb der Pobacken zu zwei ca. 10 cm langen Schnitten und leichte Quetschungen geführt, die auch ziemlich geblutet haben. Die Wunde wurde nicht annähernd versorgt. Sie durfte sich nicht mehr hinsetzen etc.

Es geht mir nicht darum, dass etwas passiert ist, denn es kann immer etwas passieren, ABER die Kinderbierbank stand auf dem Rand einer kleinen Rasen-Böschung im Garten auf einer Schräge, weil andere Kinder sie da hin gestellt haben, d.h. nicht auf festem geraden Untergrund. Hätten da nicht die Erzieher reagieren müssen und die Bank dort wegstellen müssen? Oder kann man einem Kind wirklich die Gefahrenbeurteilung in dem Alter selbst überlassen?

Das gleiche ist mit unserer Korbschaukel. Die Kinder, meist 4 auf einmal, schaukeln so hoch, dass die Schaukel teilweise senkrecht steht und die Erzieher sagen nichts, auch nicht, wenn die Kinder sich dann nicht am Rand festhalten. Dies hat eine Mutter letzte Woche beobachtet und als sie das angesprochen hat, meinte die Erzieherin nur, dass die Kinder selbst wissen sollten bis wohin sie gehen können und es macht doch auch so viel Spaß. Können 3-6jährige das wirklich beurteilen, dass sie kopfüber mit einer hohen Geschwindigkeit da rausfallen können und sich schwerstens verletzen können?

Zudem entsetzt hat mich gestern dann noch die Aussage, dass der KiGa im Notfall (Wespenstich, Unfälle etc.) erst dann den Notarzt rufen dürfen, wenn sie die Eltern erreicht haben. Hallo? Vielleicht steckt man gerade in einem Funkloch etc. und dann erstickt, verblutet etc. mein Kind, nur weil man mich nicht erreichen kann! Hier geht es teilweise um Minuten! Gibt es hierzu wirklich rechtliche Grundlagen? Und wenn ja, könnte man dann nicht in den KiGa-Vertrag einen Passus aufnehmen, dass der KiGa im Notfall den Notarzt rufen darf, auch wenn die Eltern nicht erreicht werden können?!

Unser Vorfall passierte gestern im Beisein der KiGa-Leitung und der Kinderpflegerin. Die Kinderpflegerin hat sich heute auch gleich erkundigt wie es Feli geht. Die Erzieherin, die informiert wurde, stellt sich wieder einmal doof und unwissend (wie bei unseren Gewaltvorfällen auch) und wollte dann noch wissen ob wir beim Arzt waren. Als ich ihr sagte, dass wir heute gehen (war gestern wirklich nicht notwendig), da wir sowieso einen Termin haben, schluckte sie plötzlich und meinte, ob wir das denn tatsächlich anschauen lassen müssen. Schlechtes Gewissen?

Bitte um Eure Meinung. Ist soviel Laissez-fair wirklich tolerierbar oder hätte hier nicht präventiv eingegriffen werden müssen.

Ich danke Euch.

VG Charty

 
16 Antworten:

Re: Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Antwort von skuecken am 26.05.2009, 10:24 Uhr

Hallo,

also wirklich beurteilen können Kinder soetwas nicht. Die Erzieher müssen darauf achten, dass kinder sich nicht zu sehr gefährden (Thema Schaukel). Bezüglich der Bank, man kann sie nicht immer sofort wegräumen das ist klar, aber:
1. Hätten Sie dich informieren müssen
2. Hätte die Wunde zumindest versorgt werden müssen (abdecken mit Verbandsmaterial etc.)
3. Hätte im Zweifelsfall ein Arzt geholt werden müssen.
4. Eintragung ins Unfallbuch mit Zeit, was ist passiert, Verletzung, Ersthelfer, abzusignieren durch die Eltern (darauf sollte man schon aus Versicherungstechnischen Gründen bestehen!)

Wenn sie die Eltern nicht erreichen und bei Notfällen dann keinen Notarzt rufen fällt das unter fahrlässige Körperverletzung im schlimmsten Fall fahrlässige Tötung. Wir mussten im Aufnahmeantrag unterschreiben, dass sie im Zweifelsfall einen Notarzt holen dürfen. Zudem hat jedes Kind eine Karte wo auch die letzte Thetanusimpung vermerkt ist.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Antwort von Agnetha am 26.05.2009, 10:34 Uhr

Wenn du dein Kind im Kindergarten abgibst, übernehmen die Erzieherinnen dort automatisch die Aufsichtspflicht und Verantwortung für dein Kind, während es sich im Kindergarten aufhält. Das heißt, sie müssen alles tun, um eventuellen Schaden von deiner Tochter abzuwenden.

Im Klartext bedeutet das, dass sie z. B. Kinder auffordern müssen, nicht auf die höchste Baumspitze zu klettern, vom Hausdach zu springen oder mit Stöcken aufeinander einzuschlagen bzw. eben nicht zu hoch zu schaukeln, um mal von meinen Spitzfindigkeiten weg zu dem von dir geschilderten Vorfall zu kommen.

NATÜRLICH können sie die Kinder nicht machen lassen, was sie wollen, denn 3- bis 6-jährige Kinder (und weitaus ältere ebenfalls) sind nicht in der Lage, jede Situation realistisch einzuschätzen, ob sie u. U. gefährlich ist und sie sich verletzen könnten. Deswegen bringt man die Kinder ja in den Kindergarten, wenn man arbeiten gehen muss; sonst könnte man sie ja einfach zu Hause lassen ...

Dass die Erzieher in dies erfordernden Situationen erst einen Notarzt rufen können, wenn sie die Eltern verständigt haben, ist ganz großer Unsinn. Den Notarzt ruft man ja, wenn Lebensgefahr besteht, und da kann man doch nicht warten, bis die Eltern vielleicht kontaktiert wurden und ihr Einverständnis gegeben haben. Sowas habe ich noch nie gehört. Hierzu passt, was ich eingangs schrieb: Solange dein Kind im Kindergarten ist, sind die Erzieher verpflichtet, für es zu sorgen und Gefahren für Leib und Leben von ihm abzuwenden. Da kann man doch mitunter gar nicht warten? Ehe die dich und anschließend den NOtarzt verständigt haben, kann ein Kind ja schon tot sein.

Was die Bank betrifft, von der deine Tochter gestürzt ist, würde ich nicht unbedingt sagen, dass die Erzieher sie hätten weg stellen müssen. Sicher sollen sie aufpassen, aber wie du selbst schreibst, können Unfälle passieren und vielleicht hatten die Kinder die Bank gerade einen Moment vorher erst so abschüssig hingestellt, dass noch kein Erzieher es bemerkt und im Wortsinn wieder gerade gerückt hatte.

Irgendwie sollte hier in eurem Kindergarten mal Verschiedenes besprochen und festgelegt werden, was in welchem Fall zu veranlassen ist. Es gibt doch bestimmt auch Sicherheitsrichtlinien oder Vorschriften von der Gemeinde oder ähnliches. Das kann ja nicht in eigenem Ermessen einer Kindergartenleiterin oder jeder einzelnen Erzieherin liegen.

Find ich alles äußerst befremdlich ...

Agnetha

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Noch etwas dazu: Die Bank ...

Antwort von charty am 26.05.2009, 10:44 Uhr

... stand schon seit mindestens 14.00 Uhr da, laut meiner Tochter (sie merkt sich immer die Abholzeiten der anderen). Sie weiß auch noch welche Kinder sie dahin gestellt haben. Der Unfall passiert gegen 16.30 Uhr als nur noch 5 Kinder und 2 vom Personal da waren.
Also nach meinem eigenen Empfinden, eigentlich Zeit genug, um entweder die Bank wegzustellen oder den Kindern einen Warnhinweis zu geben, denn Kletter-/Turnbegeistert sind alle der 5 Kinder.

Ich bin keine übervorsichtige Mutter. Ich lasse meine Tochter gerne ausprobieren, aber wenn ich sehe, dass eine hohe Gefährdungssituation wahrscheinlich ist, bitte ich sie um etwas Vorsicht - hätte ich auch bei der Bank gemacht.

VG Charty

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Noch etwas dazu: Die Bank ...

Antwort von skuecken am 26.05.2009, 10:59 Uhr

Hallo,

also in diesem Zeitraum hätten sie etwas tun sollen. Ist der Unfall ins Unfallbuch eingetragen worden? Besteh auf alle Fälle darauf. Die Kinder sind im Kindergarten über die Unfallkasse abgesichert. Da gibt es auch ein entsprechendes Regelwerk auf was zu achten ist.
Für Sicherheit von Spielplatzgeräten gilt DIN EN 1176, dazu kommen Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze/Verordnungen/Richtlinien über Bau bzw. Ausstattung von Kindergärten der Länder.
Erkundige dich im Zweifelsfall mal bei der Unfallkasse eures Bundeslandes.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

zur Notarztthematik

Antwort von glückskugel am 26.05.2009, 11:39 Uhr

Hallo,

das mit dem Notarzt nicht rufen dürfen ist natürlich Unsinn. Natürlich muss und wird im Notfall SOFORT der Notarzt gerufen! Wenn ich einen Unfall mit einem Kind beobachte als zufälliger Passant, dann muss und darf ich natürlich auch sofort den Notarzt rufen, wenn es notwendig ist und keine Eltern dabei sind.

Bei leichteren Verletzungen kann man sicher erstmal versuchen, die Eltern zu erreichen. Und bei ganz leichten Dingen reicht ein Verband/Pflaster etc. Die Entscheidung darüber liegt bei den Erzieherinnen. Bei der von Dir geschilderten Verletzung kommt es auf das Kind an. Manche leiden da sehr, andere stecken das weg wie nix und spielen weiter. Dann muss man auch nicht unbedingt die Eltern anrufen. Ein Verband wäre aber sicher angezeigt gewesen.

LG,
Stefanie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: zur Notarztthematik

Antwort von Möhrchen am 26.05.2009, 11:57 Uhr

Hallo Claudia,

so kann das sicher nicht sein! Wenn ein NOT(!!)Arzt gerufen werden muß, brauchen die sicher nicht erst noch die Einwilligung der Eltern...das wäre ja unterlassene Hilfeleistung und das will sich sicher kein Erzieher antun. Sprich das mit der Leitung noch einmal an. Bedenklich finde ich irgendwie allein die Einstellung...also irgendwie scheinen die Erzieherinnen bei euch ein wenig merkwürdig zu sein -> letzter Fall mit dem Jungen damals.

Leonie hat sich letztes Jahr auch einen Holzsplitter auf der Bank draußen tief in die Hand reingezogen. Da es schon fast Abholzeit war und sie auch nicht so schwer verletzt war, hat mich auch niemand angerufen, sondern mit den Vorfall gleich beim Eintreffen mitgeteilt. Machen dürfen die Erzieherinnen auch nicht wirklich mehr als das Nötigste und haben also nur ein Pflaster drübergeklebt. War auch ok so und ich bin dann mit ihr zum KiA, weil ich das Ding nicht alleine rausbekommen habe.

Die Erzieherin hat auch sofort gesagt, daß - sollten wir zum KiA gehen deshalb - ich dieses dort als Unfall in der Kita angeben soll wegen der Unfallversicherung (Spätfolgen / Komplikationen usw.) und ihr am nächsten Tag dies mitteilen soll. Ist so auch geschehen.

Mit dem Vorgehen war ich zufrieden und sehe auch ein. Hat Deine Tochter denn groß geweint? Sie ist ja schon ein großes Kind und da finde ich eine halbe Stunde Warten mehr oder weniger nicht immer so tragisch.

lg heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das Notarztthema betrifft nicht den gestrigen Unfall, sondern ...

Antwort von charty am 26.05.2009, 11:58 Uhr

... kam nur in diesem Zusammenhang auf bzw. wurde von der Kinderpflegerin angesprochen. Bei der Verletzung gestern hätte ich nie im Leben den Notarzt gerufen!

VG Charty

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich glaube, so hat das auch keiner verstanden;-)

Antwort von Möhrchen am 26.05.2009, 11:59 Uhr

...ist schon verständlich, daß das eine Grundsatzsache ist...

lg heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: zur Notarztthematik

Antwort von charty am 26.05.2009, 12:07 Uhr

Klar hat sie geweint nach der ersten Schocksekunde. Neben den Schnittwunden hat sie auch noch eine Prellung am linken Fußrist, da ihr dort die Bank auch noch draufgefallen ist. Wenn ich wie normal gekommen wäre, hätte sie über eine Stunde gewartet und das mit blutendem Po auf das nicht mal ein Pflaster geklebt wurde und die KiGa-Leiterin hat ihr verboten sich hinzusetzen oder ggf. auf einer Decke auf den Bauch zu legen. Sie sollte stehen bleiben.

Die Kinderpflegerin hat sich dem ein wenig widersetzt und hatte Feli mit der gesunden Pobacke auf ihren Schoß gesetzt und getröstet.
Die Leiterin ist gerade in ihr Auto gestiegen als ich kam, hat mir nett aus dem Auto zugewunken und das war`s.

Aber wie Du schon sagst, bei uns ist alles ein wenig merkwürdig. Mal sehen was der KiA heute Abend sagt. Es ist nicht wirklich sehr schlimm, sieht halt gruselig aus und das Kind kann kaum sitzen. Ich befürchte halt, dass es sich trotz Desinfektion meinerseits noch entzünden wird, denn da ist sie so wie ich: Egal was für eine Wunde und egal wie professionell versorgt, es entzündet sich erst einmal. Und das an der Stelle. Da müssen wir einfach durch.

Danke und VG Charty

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: zur Notarztthematik

Antwort von Möhrchen am 26.05.2009, 12:12 Uhr

Also ein Pflaster sollte doch wohl drin sein?!?!?!?!?!? Das ist ja grausam, sie da so lange stehen lassen...wenn´s ungewiß ist bzw. zu erwarten ist, das Du nicht gleich um die Ecke kommst...bei uns ist der Vorfall ca. ne halbe Stunde vor Schließung passiert...da war klar, daß ich nicht mehr weit sein kann und wie gesagt, sie war mit Pflaster versorgt und geblutet hat es auch nicht wirklich.

Gute Besserung!!!

lg heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich habe eine Frage: warum warst du nicht mit ihr sofort beim Arzt?

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 26.05.2009, 13:25 Uhr

10 cm Lange Schnitte und Quetschungen, die auch stark geblutet haben?
Dann waere ich sofort oder schnellstmoeglich zum Kia gefahren.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

und nein eine Wunde entzuendet sich nicht automatisch auch wenn

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 26.05.2009, 13:26 Uhr

sie richtig behandelt wurde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ach du meinst, bei EUCH entzuendet es sich immer

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 26.05.2009, 13:55 Uhr

egal wie behandelt wurde...also das waer fuer mich gleich 10 mal ein Grund gewesen, sie sofort bei einem Arzt behandeln zu lassen, wenn sie so empfindlihc ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Antwort von zwerg09 am 26.05.2009, 13:55 Uhr

Hallo,
uns ist vor vier Jahren ein Kind von der Rutsche gefallen und hat sich den Ellbogen gebrochen...
Ich habe den Rettungswagen sofort gerufen und danach den Vater per Telefon informiert. Alles andere hätte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Antwort von IngeA am 26.05.2009, 13:58 Uhr

Hallo,

klar, passieren kann immer was. Nur sollten die Kindergärtnerinnen dann auch richtig handeln. D.h. in dem Fall: Kind auf den Bauch legen, die Wunde zumindest steril abdecken und wenn es wirklich stark blutet auch draufdrücken um die Blutung zu stoppen.

Ich würde das unbedingt in einem Gespräch klären, v.a. auch die Aussage, daß die den Notarzt nur rufen dürften, wenn die Eltern nicht erreichbar sind. Was machen die denn dann, wenn ein Kind nach einem Sturz bewußtlos ist, oder nach einem Wespenstich in den Mund keine Luft mehr kriegt? Und was sollten dann die Eltern machen. Dem Kind durchs Telefon gut zusprechen oder was?

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: zur Notarztthematik

Antwort von wickiemama am 26.05.2009, 19:53 Uhr

Bei uns ist es tatsächlich so, wir dürfen den Notarzt erst rufen, wenn die Eltern verständigt sind, es sei denn es ist Gefahr im Verzug (was ja ein sehr dehnbahrer Begriff ist)...
In dem Kiga den mein Sohn besucht hat war dies auch so geregelt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.