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Geschrieben von charty am 26.05.2009, 10:13 Uhr

Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Guten Morgen,

gestern ist etwas passiert im KiGa, worüber ich ziemlich entzürnt bin, aber vielleicht auch ungerechtfertigt.

Folgender Vorfall: Als ich meine Tochter (fast 6) abholte wurde mir mitgeteilt, dass meine Tochter vor über 30 Minuten einen Unfall hatte (ich war gestern früh dran,normalerweise hole ich meine Tochter noch 30 Minuten später ab) . Sie haben nicht angerufen. Meine Tochter war auf eine Kinderbierbank geklettert mit der sie dann umgekippt ist und die Metallverstrebungen haben dann unterhalb der Pobacken zu zwei ca. 10 cm langen Schnitten und leichte Quetschungen geführt, die auch ziemlich geblutet haben. Die Wunde wurde nicht annähernd versorgt. Sie durfte sich nicht mehr hinsetzen etc.

Es geht mir nicht darum, dass etwas passiert ist, denn es kann immer etwas passieren, ABER die Kinderbierbank stand auf dem Rand einer kleinen Rasen-Böschung im Garten auf einer Schräge, weil andere Kinder sie da hin gestellt haben, d.h. nicht auf festem geraden Untergrund. Hätten da nicht die Erzieher reagieren müssen und die Bank dort wegstellen müssen? Oder kann man einem Kind wirklich die Gefahrenbeurteilung in dem Alter selbst überlassen?

Das gleiche ist mit unserer Korbschaukel. Die Kinder, meist 4 auf einmal, schaukeln so hoch, dass die Schaukel teilweise senkrecht steht und die Erzieher sagen nichts, auch nicht, wenn die Kinder sich dann nicht am Rand festhalten. Dies hat eine Mutter letzte Woche beobachtet und als sie das angesprochen hat, meinte die Erzieherin nur, dass die Kinder selbst wissen sollten bis wohin sie gehen können und es macht doch auch so viel Spaß. Können 3-6jährige das wirklich beurteilen, dass sie kopfüber mit einer hohen Geschwindigkeit da rausfallen können und sich schwerstens verletzen können?

Zudem entsetzt hat mich gestern dann noch die Aussage, dass der KiGa im Notfall (Wespenstich, Unfälle etc.) erst dann den Notarzt rufen dürfen, wenn sie die Eltern erreicht haben. Hallo? Vielleicht steckt man gerade in einem Funkloch etc. und dann erstickt, verblutet etc. mein Kind, nur weil man mich nicht erreichen kann! Hier geht es teilweise um Minuten! Gibt es hierzu wirklich rechtliche Grundlagen? Und wenn ja, könnte man dann nicht in den KiGa-Vertrag einen Passus aufnehmen, dass der KiGa im Notfall den Notarzt rufen darf, auch wenn die Eltern nicht erreicht werden können?!

Unser Vorfall passierte gestern im Beisein der KiGa-Leitung und der Kinderpflegerin. Die Kinderpflegerin hat sich heute auch gleich erkundigt wie es Feli geht. Die Erzieherin, die informiert wurde, stellt sich wieder einmal doof und unwissend (wie bei unseren Gewaltvorfällen auch) und wollte dann noch wissen ob wir beim Arzt waren. Als ich ihr sagte, dass wir heute gehen (war gestern wirklich nicht notwendig), da wir sowieso einen Termin haben, schluckte sie plötzlich und meinte, ob wir das denn tatsächlich anschauen lassen müssen. Schlechtes Gewissen?

Bitte um Eure Meinung. Ist soviel Laissez-fair wirklich tolerierbar oder hätte hier nicht präventiv eingegriffen werden müssen.

Ich danke Euch.

VG Charty

 
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