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Geschrieben von doreen_fynn am 03.04.2008, 19:34 Uhr

anspruch...

hallo,

wie gesagt, einen anspruch hast du ab 3 jahren, alles andere musst oder kannst du beim jugendamt nachfragen.

aber zu deiner idee, von wegen kita oder krippe und mehr sicherheit, eine kleine geschichte:
unser großer hatte mit knapp 3 eine sportstunde mit seiner krippengruppe und ist gestürzt - die wunde wurde nicht gesäubert und uns wurde es nicht einmal mitgeteilt. zu hause - 8 stunden später!! - habe ich die wunde gereinigt und einen riesenstaubflusen rausgeholt. die wunde hat sich entzündet, kinderärztin hat die behandlung verweigert, weil kita-unfall. ende der geschichte: 1 woche krankenhaus mit verdacht auf knochenhautentzündung, mit antibiotika und und und haben die es hinbekommen, aber unser süßer hat eine riesennarbe. von der kita kam nicht mal eine entschuldigung.

lg doreen

 
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