Geschrieben von bobcat am 03.04.2008, 18:01 Uhr |
anspruch...
Für Hamburg gilt:
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Sonstige pädagogische Gründe, Arbeitssuche der Eltern
Die Ausstellung eines Gutscheins für Krippen - oder Hortbetreuung oder für eine über 5 Stunden hinausgehende Betreuung zwischen 3 und 6 Jahren ist auch möglich, wenn aus sonstigen pädagogischen Gründen (z.B. intensivere Förderung des Kindes, Aufwachsen in Gemeinschaft mit anderen Kindern) eine Betreuung in der Kita wünschenswert ist, oder wenn ein Elternteil zwar nicht berufstätig, aber arbeitssuchend ist. Allerdings haben Eltern in diesen Fällen keinen rechtlichen Anspruch auf Betreuung. Anträge in diesen Fällen werden in der Regel auf eine Warteliste gesetzt, und die Aussichten auf einen Kita-Gutschein sind nach heutigem Stand eher gering.
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mehr unter
http://www.kitas-hamburg.de/bewilligung/
- Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg) - Sonnenmama 03.04.08, 16:44
- anspruch... - psb 03.04.08, 16:58
- Re: anspruch... - bobcat 03.04.08, 18:01
- Re: anspruch... - doreen_fynn 03.04.08, 19:34
- Re: anspruch... - bobcat 03.04.08, 18:01
- Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg) - kachiya 04.04.08, 9:38
- Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg) - kachiya 04.04.08, 9:39
- Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg) - Geisterfinger 04.04.08, 11:11
- Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg) - kachiya 04.04.08, 12:33
- Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg) - Geisterfinger 04.04.08, 11:11
- Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg) - kachiya 04.04.08, 9:39
- anspruch... - psb 03.04.08, 16:58
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