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Geschrieben von Sonnenmama am 03.04.2008, 16:44 Uhr

Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg)

Hallo,

ich weiß gar nicht wie ich beginnen soll. Also, ich bin zur Zeit noch arbeitslos- was hoffentlich nicht mehr zu lange ist. Damit sich unser Kleiner (13 Monate) schon mal an andere Kinder (gruppen) gewöhnt, geht er 3 mal die Woche für ein paar Stunden zur TaMu. Leider sind wir bereits bei der 2ten. Nicht dass ich an jeder etwas auszusetzten hätte, aber wenn es um die Sicherheit geht, hört bei mir der "Spaß" auf.
Nun würde ich unseren Lütten gerne in die Kita geben, da ich denke dass die Qualiät dort bedeutend besser ist. Problem: Soweit ich weiß, habe ich als Arbeitslose keinen Anspruch auf Kita sondern nur auf TaMU (klingt komisch, is' aber so).

Gibt es vielleicht doch einen Weg wie wir unseren Sohn in der Kita untergebracht bekommen? Kennt sich da kemand aus? Bin echt verzweifelt.
Danke !

Anna

 
7 Antworten:

anspruch...

Antwort von psb am 03.04.2008, 16:58 Uhr

einen anspruch für einen kiga-platz gibts derzeit erst ab drei jahren.

in nrw ist vorgesehen, dass der anspruch 2010 auch für zweijährige bestehen soll.

ansonsten ist es reine glückssache und soweit ich weiß verdammt teuer...

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Re: anspruch...

Antwort von bobcat am 03.04.2008, 18:01 Uhr

Für Hamburg gilt:

[...]
Sonstige pädagogische Gründe, Arbeitssuche der Eltern

Die Ausstellung eines Gutscheins für Krippen - oder Hortbetreuung oder für eine über 5 Stunden hinausgehende Betreuung zwischen 3 und 6 Jahren ist auch möglich, wenn aus sonstigen pädagogischen Gründen (z.B. intensivere Förderung des Kindes, Aufwachsen in Gemeinschaft mit anderen Kindern) eine Betreuung in der Kita wünschenswert ist, oder wenn ein Elternteil zwar nicht berufstätig, aber arbeitssuchend ist. Allerdings haben Eltern in diesen Fällen keinen rechtlichen Anspruch auf Betreuung. Anträge in diesen Fällen werden in der Regel auf eine Warteliste gesetzt, und die Aussichten auf einen Kita-Gutschein sind nach heutigem Stand eher gering.
[...]

mehr unter
http://www.kitas-hamburg.de/bewilligung/

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Re: anspruch...

Antwort von doreen_fynn am 03.04.2008, 19:34 Uhr

hallo,

wie gesagt, einen anspruch hast du ab 3 jahren, alles andere musst oder kannst du beim jugendamt nachfragen.

aber zu deiner idee, von wegen kita oder krippe und mehr sicherheit, eine kleine geschichte:
unser großer hatte mit knapp 3 eine sportstunde mit seiner krippengruppe und ist gestürzt - die wunde wurde nicht gesäubert und uns wurde es nicht einmal mitgeteilt. zu hause - 8 stunden später!! - habe ich die wunde gereinigt und einen riesenstaubflusen rausgeholt. die wunde hat sich entzündet, kinderärztin hat die behandlung verweigert, weil kita-unfall. ende der geschichte: 1 woche krankenhaus mit verdacht auf knochenhautentzündung, mit antibiotika und und und haben die es hinbekommen, aber unser süßer hat eine riesennarbe. von der kita kam nicht mal eine entschuldigung.

lg doreen

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Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg)

Antwort von kachiya am 04.04.2008, 9:38 Uhr

Wie schon geschrieben hast du keinen Anspruch auf einen KITA-Platz (und auch nicht auf eine Tagesmutterbetreuung mit Zuschuss vom Jugendamt). Du bekommst einen KITA-Gutschein, wenn du eine Arbeitsstelle vorweisen kannst. Für die Eingewöhnungszeit wird dir der KITA-Gutschein für Krippenkinder bereits 4 Wochen vor Arbeitsbeginn ausgestellt.
Ein Kleinkind muss sich aber garnicht vorher an an Gruppen gewöhnen. Es ist sogar Stress, vor allem wenn die Bezugspersonen wechseln.
Du kannst natürlich versuchen, trotzdem einen KITA-Gutschein zu bekommen, allerdings müsstest du dem Amt beweisen, dass du nicht alleine in der Lage bist auf dein Kleinkind aufzupassen.
Suche dir eine Arbeit, beantrage rechtzeitig den Gutschein und nutze die normale Eingewöhnungszeit.
Zur Zeit sind Krippenplätze rar, melde also dein Kind schonmal an.

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Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg)

Antwort von kachiya am 04.04.2008, 9:39 Uhr

Nochmal richtig:
Wie schon geschrieben wurde.......

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Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg)

Antwort von Geisterfinger am 04.04.2008, 11:11 Uhr

Ich kenne jemanden (in HH), die trotzdem einen Gutschein bekommen hat, weil sie sich bewarb oder einen Job in Aussicht hatte. Der Gutschein war aber nur befristet auf 3 Monate und danach gab es keinen neuen, weil sie keine Anstellung nachweisen konnte. Das war für alle nicht leicht und ist dann aja auch nicht der Sinn der Sache.
Einzige (langfristige) Chance also sind die sonstigen pädagogischen Gründe. Ob man sich aber so einen Stempel aufdrücken will?

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Re: Kita trotz Arbeitslosigkeit (in Hamburg)

Antwort von kachiya am 04.04.2008, 12:33 Uhr

Man würde für die Arbeitssuche auch nur einen 4-Stunden-Gutschein bekommen (wenn überhaupt). Für die KITAs ist der sehr unattraktiv, weil ein ganzer Platz besetzt würde und nur Geld für einen Halbtagsplatz reinkäme. Daher werden Kinder mit größeren Gutscheinen bevorzugt. Es gibt KITAs, die mindestens einen 8-Stunden-Schein erwarten. Und zumindest im südlichen Hamburg sind KITA-Plätze zur Zeit sogar Mangelware. Das neue Elterngeld scheint Wirkung zu zeigen.
Außerdem finde ich es nicht gut, wenn Kinder für kurze Abschnitte in die KITA kommen. Schließlich wird der/die Bezugserzieherin eine feste Bindungsperson. Und mit Bindungen sollte man nicht leichtfertig umgehen. Ausnahmen gibt sicherlich auch, wenn ein Elternteil schwer krank ist z.B. und für das Kind für einen Zeitraum tagsüber eine zuverlässige Betreuung braucht.

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