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Geschrieben von Mijou am 21.02.2008, 10:57 Uhr

Also, das ist so:

Hallo,

ja, ein fünfjähriges Kind hat das Recht auf einen Kindergartenplatz. Der Haken aber ist, dass dies nicht im Wunsch-Kindergarten sein muss, sondern in IRGENDEINEM Kindergarten der Stadt oder des Kreises. Wenn man das Recht einklagen will, kriegt man von der Stadt einen Kiga zugewiesen, der noch Plätze frei hat - das kann irgendwo sein.

Die meisten Kigas haben aber die Regel, dass sie ALLE Fünfjährigen nehmen. Jeder Kiga hat für solche (und andere Ausnahme-) Fälle feste Extraplätze eingeplant.

Was die Karte angeht, ist damit Folgendes gemeint: Man kann sein Kind ja nicht im voraus in einem Kiga ANMELDEN. Sondern man kann es lediglich vormerken und auf die Liste setzen lassen. Die eigentliche, echte Anmeldung (Vertragsformular) bekommt man erst einige Monate oder ein halbes Jahr vor Kiga-Start.
Die Leiterin hat also bei Euch einfach gemeint, dass Ihr eine automatische Benachrichtigung bekommt, dass Eure Kinder einen Platz haben können. Wenn Ihr auf diese Benachrichtigungskarte reagiert, werdet Ihr zur Vertragsunterzeichnung (eigentliche Anmeldung) eingeladen.

Grüßle,

Mimi

 
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