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Geschrieben von cube am 01.07.2019, 13:10 Uhr

1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Wenn man nicht arbeitet, ist in den meisten BL´s alles über die Kernzeit hinaus nicht optional im Sinne von "kann man selbst entscheiden".
Vollzeit-Plätze inkl. Essen sind den berufstätigen Eltern vorbehalten, die sonst ihrem Job nicht nachgehen könnten. Wer in EZ ist, braucht also keinen VZ-Platz und hat idR auch keinen Anspruch darauf.
Hängt aber eben auch von der Auslastung des KiGa´s ab und evt. Richtlinien des BL`s.
Bei uns war es ganz klar - Eltern in EZ bekommen nur einen TZ-Platz bis 12 Uhr mittags.

 
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