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Geschrieben von Nala17 am 01.07.2019, 11:03 Uhr

1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Hallo ihr lieben , vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Ich bin gerade mit Nr.2 schwanger und die kleine sollte im Dezember zur Welt kommen... meine große ist zum Januar 2020 zum Kindergarten angemeldet.. momentan läuft die Anmeldung auf einen Volltagesstelle, da war ich noch nicht schwanger und Nr.2 war noch nicht einmal Thema.
Jetzt ist ja so, dass ich dann wieder in Elternzeit bin und somit keinen Anspruch auf den ganzen Tag kiga habe.., meine frage auf wieviel haben wir denn Anspruch? Und muss ich das melden?hier bei uns gibt es mekki, ein System der Stadt , die Plätze verteilt.. vielleicht könnt ihr mir etwas helfen..

 
12 Antworten:

Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von cube am 01.07.2019, 11:08 Uhr

Das ist von BL zu BL unterschiedlich und dann noch mal je nach KiGa bzw (ob städtisch, Eltern-Inni etc).
Normalerweise hättest du dann Anspruch auf einen Halbtagsplatz bzw. bis 12 Uhr. Aber es durchaus sein, dass eben euer KiGa sagt, das es trotzdem passt.
Schau doch mal für euer BL in den Richtlinien und bei eurem Kiga in den Vertrag, ob dazu etwas geregelt ist.

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von Baerchie90 am 01.07.2019, 11:41 Uhr

Ich würde das direkt beim künftigen Kindergarten ansprechen oder bei diesem mekki System mal nachfragen.
Möchtest du dein Kind denn ganztags betreuen lassen, wenn du daheim bist?

Bei unseren Kindergärten gab es immer eine "Kernzeit" die mindestens gebucht werden musste. Beim ersten Kindergarten waren das glaube ich 4 Stunden (ist schon ein paar Jährchen her ). Im jetzigen sind es 5 Stunden. Alles darüber hinaus ist optional - solange der Kindergarten entsprechende Zeiten anbietet.

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von cube am 01.07.2019, 13:10 Uhr

Wenn man nicht arbeitet, ist in den meisten BL´s alles über die Kernzeit hinaus nicht optional im Sinne von "kann man selbst entscheiden".
Vollzeit-Plätze inkl. Essen sind den berufstätigen Eltern vorbehalten, die sonst ihrem Job nicht nachgehen könnten. Wer in EZ ist, braucht also keinen VZ-Platz und hat idR auch keinen Anspruch darauf.
Hängt aber eben auch von der Auslastung des KiGa´s ab und evt. Richtlinien des BL`s.
Bei uns war es ganz klar - Eltern in EZ bekommen nur einen TZ-Platz bis 12 Uhr mittags.

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von marijanam79 am 01.07.2019, 16:15 Uhr

Meki? Kommst du aus MA?

Grüssle Marijana

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von Nala17 am 01.07.2019, 19:02 Uhr

Jap, wir wohnen in Mannheim
Habe jetzt telefoniert und alles geklärt !!! Vielen lieben Dank für eure Unterstützung... uns stehen Betreuung nach verlängerten Öffnungszeiten zu.. ich glaube Max. 6 h..,je nach Einrichtung..

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von basis am 02.07.2019, 9:19 Uhr

Ich würde das auch direkt klären. Anspruch hat man auf einen Halbtagsplatz, was das heißt kann aber auch schon von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, ggf. sogar von KiTa zu KiTa. Bei uns ist zwischen 8:30 und 13:00 Uhr alles dicht, also keine Abholung, kein Bringen. Ausgenommen Einzelfälle bei z.B. Arztterminen und Krippe, die können schon 12:15 Uhr holen.

Es war bei uns auch kein Problem, den Großen weiter auf dem 8h-Platz zu lassen als der Kleine da war. Wir haben ihn dann halt einfach immer so früher geholt und für den vollen Platz bezahlt. Es war aber praktisch, da der Kleine viele Therapietermine im ersten Jahr hatte und die auch teilweise einfach am frühen Nachmittag waren, wo ich den Großen nicht mitnehmen konnte/wollte. Durch den Ganztagsplatz war ich flexibler.

Strenger ist das zumindest in meinem Bekanntenkreis vor allem da, wo die Gemeinde den Platz stärker finanziert oder die Ganztgsplätze rar sind.

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von marijanam79 am 02.07.2019, 13:39 Uhr

Hey , bi auch aus MA!

Meine Tochter war 4 und im Kiga als ich wieder schwanger wurde. Sie hatte vorher schon einen ganztagsplatz und auch als ich dann mit dem 2. in elternzeit war. Da hat nie jemand danach gefragt. Nur halt vor der Zusage durch Meki, wenn man halt die Formulare abgibt. Dann wollen sie ja eine Bescheinigung des Arbeitgebers haben. Später frägt da kein Mensch mehr. Habe meine Tochter dann während der elternzeit mit Kind 2 früher abgeholt.

Nach der elternzeit mit Kind 2 kam der kleine in die Krippe. Und da ich arbeite, haben beide einen ganztagsplatz gehabt.

Grüssle Marijana

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von SunnyGirl!75 am 04.07.2019, 13:07 Uhr

So ein Ganztagesplatz ist doch auch teurer, bei uns zumindest.
Den würd ich selbst nur dann in Anspruch nehmen wenn es unbedingt sein müsste.
Allerdings würd ich eh keinen bekommen, ohne Arbeitgeberbescheinigung.
Da sind die bei uns rigeros!
Aber ich glaube das betrifft nur die Ganztagsplätze, bis 14.30 h wär es ok.

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von SunnyGirl!75 am 04.07.2019, 13:07 Uhr

So ein Ganztagesplatz ist doch auch teurer, bei uns zumindest.
Den würd ich selbst nur dann in Anspruch nehmen wenn es unbedingt sein müsste.
Allerdings würd ich eh keinen bekommen, ohne Arbeitgeberbescheinigung.
Da sind die bei uns rigeros!
Aber ich glaube das betrifft nur die Ganztagsplätze, bis 14.30 h wär es ok.

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von SunnyGirl!75 am 04.07.2019, 13:08 Uhr

Warum mein Beitrag 2x drin ist, ist mir schleierhaft!

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von 2o11 am 05.07.2019, 19:34 Uhr

Also wir haben trotz Elternzeit von Kind 3 einen ganztagsplatz für Kind 2.
Kind 3 geht jetzt gerade zur Eingewöhnung und hat bis September, wenn ich wieder arbeiten gehe, einen halbtagsplatz.

Ich denke das ist abhängig vom Kindergartenträger.

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Re: 1.kind Kindergartengarten und zweites unterwegs...

Antwort von Zava-Mamy am 17.07.2019, 6:34 Uhr

Ja, ich würde auch einfach mal im kiga anrufen. Die wissen ja, wie sie ausgelastet sind.
Wir wohnen sehr ländlich und hier ist es so wie baerchie beschreibt.
3-4 Stunden muss man mind. kommen und alles drüber können die Eltern nach Lust und Laune selber wählen. Bzw. Kann man das auch zwischendurch ändern bzw. anpassen wenn Bedarf besteht.

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