Geschrieben von krueml am 23.03.2009, 17:09 Uhr |
Zu den Ärzten....
... nur weil die Krankenkasse sagt, dass sie die Behandlungen bezahlt, heisst das nicht, dass sie nicht eine Regressanforderung an den Arzt stellt. Das ist das Negative am System. Ein Arzt kann aus Budgetgründen nicht so viel verschreiben, Patient geht zur Krankenkasse, diese sagt, sie übernimmt die Behandlung und am Ende ist der Arzt der Depp weil er doch Geld zurückzahlen muss. Der Mann meiner Freundin ist Hausarzt und hat dieses Problem leider öfter. :-( Und dann heisst es immer der böse Arzt weigert sich ein Rezept auszustellen.
- Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls - bepini 21.03.09, 22:21
- Re: Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls - sisiro 22.03.09, 11:00
- Re: Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls - 4hamänner 22.03.09, 17:45
- Hatte ich noch vergessen: - 4hamänner 22.03.09, 19:58
- Re: Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls - ujs 22.03.09, 22:18
- Zu den Ärzten.... - krueml 23.03.09, 17:09
- Vielen Dank für Eure Antworten. ot - bepini 24.03.09, 20:59
Chromosom 21 3 Mal = 21.3. = Welt-Down-Syndrom-Tag :o)
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