Geschrieben von ChristophJens am 29.11.2004, 11:47 Uhr |
Autokindersitz (*Gerichtsurteil)
also zum Autokindersitz habe ich da noch folgendes gefunden !!!
Kindersitz :Krankenkassen müssen einen Autokindersitz füt KÖRPERBEHINDERTE Kinder ZAHLEN,auch wenn der Sitz NICHT im Hilfsmittelverzeichnis steht !!!
Sozialgericht Dortmund ,Az S 42 KR66/00
gruss chris
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- Autokindersitz (*Gerichtsurteil) - ChristophJens 29.11.04, 11:47
- Re: Autokindersitz (*Gerichtsurteil) - Heike71 29.11.04, 12:07
- Re: Autokindersitz (*Gerichtsurteil) - angel19776 29.11.04, 17:33
- Re: Autokindersitz (*Gerichtsurteil) - Heike71 29.11.04, 12:07
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