Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von ChristophJens am 29.11.2004, 11:47 Uhr

Autokindersitz (*Gerichtsurteil)

also zum Autokindersitz habe ich da noch folgendes gefunden !!!
Kindersitz :Krankenkassen müssen einen Autokindersitz füt KÖRPERBEHINDERTE Kinder ZAHLEN,auch wenn der Sitz NICHT im Hilfsmittelverzeichnis steht !!!
Sozialgericht Dortmund ,Az S 42 KR66/00
gruss chris

 
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